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ACM-Mitteilungen vom 11. September 2010

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Anleitung für Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bei der Bundesopiumstelle

Auf der IACM-Webseite befindet sich nun eine Anleitung zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis bei der Bundesopiumstelle von Dr. Franjo Grotenhermen. Sie enthält konkrete Hilfen zur Vorgehensweise und Formulierungsbeispiele für ärztliche Stellungnahmen aus bereits genehmigten Anträgen.

Teil I umfasst konkrete Hilfen für Patienten bzw. Antragsteller, für Ärzte, die Patienten bei ihrem Antrag unterstützen wollen, sowie Apotheker, die Cannabis an Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung abgeben möchten. Teil II bietet weiter gehende Hintergrundinformationen, deren Kenntnis für die Antragstellung oder für die Unterstützung eines Antrags durch Arzt oder Apotheker jedoch nicht erforderlich ist. Teil III enthält alle Formulare zur Antragstellung, die die Bundesopiumstelle beim BfArM auch auf Ihrer Webseite (www.bfarm.de) bereit hält. Sie umfassen Informationen und Formulare für Antragsteller (Patienten) und Ärzte.

Die Anleitung findet sich unter:

www.cannabis-med.org

=> Deutsch

=> Deutschland

=> Recht

=> Ausnahmegenehmigungen

Direkter Link:

bfarm_hilfe.pdf