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ACM-Mitteilungen vom 11. November 2023

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 6. November fand im Gesundheitsausschuss die öffentliche Anhörung zum geplanten Cannabisgesetz der Bundesregierung statt. Neben der Aufzeichnung der Sitzung liegt ein kurzer Bericht der Anhörung auf der Seite des Deutschen Bundestags vor. Auch die Stellungnahmen der Verbände, inklusive die der ACM, sowie Informationen zu den geladenen Experten und Verbänden sind auf der Seite einzusehen.

Es gibt zudem Neues vom G-BA (gemeinsamer Bundesausschuss). Am 7. November veröffentlichte dieser einen „Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt N § 45 (Genehmigungsvorbehalt Cannabisarzneimittel)“. Die ACM wird sich an diesem Stellungnahmeverfahren beteiligen und unsere Leserinnen und Leser auf dem Laufenden halten.

Beste Grüße

Franjo Grotenhermen

Erfreuliches und Peinliches bei der Anhörung am 6. November 2023 im Gesundheitsausschuss

Bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz-CanG Const)“ ging es vor allem um den Freizeitkonsum, sodass dies auch im Mittelpunkt der Diskussion stand.

Nur wenige Fragen befassten sich mit der medizinischen Verwendung von Cannabis, aber einige hatten es in sich.

Fangen wir mit dem Erfreulichen an. Simone Borchardt von der CDU/CSU-Fraktion sprach sich für die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts bei der Kostenübernahme cannabisbasierter Medikamente aus. Damit könnten die Krankenkassen eine notwendige Therapie mit solchen Medikamenten nicht mehr blockieren. Bemerkenswerterweise wurde sie dabei von Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender der Bundesärztekammer, unterstützt, der sich ebenfalls für die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts stark machte, damit die Therapiefreiheit der Ärzte nicht eingeschränkt wird. Damit gehen CDU/CSU sowie Bundesärztekammer bei diesem Thema einen erheblichen Schritt weiter als die Ampel-Regierung.

Einen peinlichen Auftritt legte der Vertreter des Bundes Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan), Dr. Michael Kambeck, hin. Er positionierte sich mit fragwürdigen Argumenten gegen die Interessen der meisten Cannabispatienten und versuchte eine zentrale Forderung des Selbsthilfenetzwerk Cannabismedizin (SCM) nach der Möglichkeit des Eigenanbaus für Patient:innen zu untergraben. Er warnte von dem Risiko der Schimmelbildung beim Eigenanbau. Allerdings spielt Schimmelbildung zwar leider eine Rolle bei Cannabisblüten aus der Apotheke, ist jedoch beim sachkundigen Eigenanbau nur selten zu beobachten. Zum Hintergrund: der BDCan vertritt nur einige wenige Patient:innen, vermutlich deutlich weniger als 20, während das SCM, eine Arbeitsgruppe der ACM und die mit großem Abstand größte Organisation von Cannabispatienten in Deutschland, mehr als 600 Mitglieder hat.

Professorin Kirsten Müller-Vahl positionierte sich dagegen als Vertreterin der ACM klar für die Rechte von Cannabispatient:innen. Sie sprach sich dafür aus, dass Cannabispatient:innen nicht bei der Einnahme ihres Medikamentes diskriminiert werden sollten. Konkret geht es darum, dass die im Gesetz geforderten Abstandsregelungen zu Schulen und Kindergärten, die bei der Einnahme von Cannabis eingehalten werden sollen, dazu führen würden, dass Patient:innen bei ihrer Einnahme ihres Medikamentes erheblich eingeschränkt wären.

Presseschau: »Wir schauen hin« (Das Parlament)

Auch die Zeitschrift des Parlaments befasste sich kürzlich mit dem Thema Cannabis und interviewte den Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert (SPD).

»Wir schauen hin«

Herr Blienert, das Cannabisgesetz soll die Konsumenten entkriminalisieren und den Schwarzmarkt schwächen. Auf welchen Erkenntnissen beruht die Hoffnung, dass das die richtige Strategie ist?

Die Erfahrungen anderer Länder zeigen: Es macht Sinn, Menschen, die Cannabis konsumieren wollen, legale Zugänge zu ermöglichen, wenn man zugleich für konsequenten Jugendschutz sorgt, Werbung verhindert und Präventionsarbeit leistet. Der klar geregelte Eigenanbau ist ein Weg, der dafür sorgt, dass Menschen nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen sind. In Kanada zum Beispiel sind über 70 Prozent der Cannabis-Konsumierenden bereit, legale Wege zu nutzen. Das zeigt, dass legale Wege angenommen werden.

In europäischen Nachbarländern gibt es aber ganz unterschiedliche Erfahrungen mit liberaler Drogenpolitik, etwa in Portugal oder den Niederlanden.

In den Niederlanden hat man mit dem Modell der Tolerierung des Verkaufs in Coffeeshops nie geklärt, woher das Cannabis kommt. Dort hat sich die Organisierte Kriminalität das Geschäft des Anbaus und Großhandels aufgeteilt. Da gehen wir in Deutschland einen völlig anderen Weg. Und auch die Niederlande erprobt nun über Pilotprojekte, wie die Kette des Handels und Konsums von der Organisierten Kriminalität befreit werden kann. Die Portugiesen machen sehr gute Erfahrungen mit der Entkriminalisierung der Konsumierenden, die von Präventions- und Frühinterventionsmaßnahmen begleitet wird.

Warum brauchen wir jetzt ein solches Gesetz überhaupt?

Weil Verbot und Strafe definitiv die falschen Mittel sind, um Präventionsarbeit zu machen. Sie erschweren, über Drogen-Konsum zu reden und führen zur Tabuisierung. Kein Wunder, dass trotz Verboten und Kriminalisierung nicht weniger sondern immer mehr konsumiert wurde. Und wir müssen dafür sorgen, dass die, die auf den Konsum nicht verzichten wollen oder können, kleineren Risiken ausgesetzt sind.

Den legalen Besitz und Konsum von Cannabis sehen viele kritisch. Kinder und Jugendliche könnten durch die Freigabe zum Konsum ermuntert werden, denn was der Staat erlaubt, kann doch nicht schädlich sein, heißt es etwa.

Die Botschaft ist eindeutig: Keine Drogen in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Realität heute ist, dass bereits 12-Jährige Cannabis konsumieren - trotz aller Verbote. Darum müssen wir zum Beispiel über Schulen oder Sportvereine durch Prävention und Frühintervention eingreifen. Wir müssen eindeutig klarmachen, Drogen sind für unter 18-Jährige extremst ungesund. Und, wenn sie dennoch Drogen nehmen, brauchen wir flächendeckend Beratung und Hilfe.

Die Angebote an Schulen sind Sache der Länder und Kommunen - mit bekanntlich meist klammen Kassen. Wie soll Präventionsarbeit dort auf sicheren Beinen stehen?

Da die Finanzierung in der Vergangenheit immer wieder zur Disposition stand, brauchen wir jetzt eine ernsthafte Debatte darüber, wie wir Prävention wirklich verstetigen können. Wir haben ein Drogenproblem in Deutschland und wir brauchen verlässliche Präventions- und Hilfestrukturen! Wir können nicht nach dem Motto weiter machen: Was wir nicht sehen wollen, darum kümmern wir uns nicht. Wir müssen genau hinschauen! Bei der Finanzierung sind Länder und Kommunen, aber auch der Bund in der Pflicht.

Der Jugendschutz wird groß geschrieben in dem Gesetz und soll etwa durch Zonen, in denen Cannabis nicht konsumiert werden darf, umgesetzt werden. Wer soll das kontrollieren?

Das Parlament wird ein praktikables Gesetz beschließen, das die gesteckten Ziele erreichen wird. Es muss einen praktikablen Ansatz geben, wie Sicherheits- und Kontrollbehörden damit vor Ort umgehen können. Wichtig ist auch, dass wir die schlechten Erfahrungen mit Alkohol und Tabak im Blick haben. Wenn wir ehrlich sind, brauchen wir eine Gesamtdebatte darüber, was im öffentlichen Raum möglich sein soll und was nicht. Die Frage nach geschützten Bereichen muss an sich gleichermaßen für das Rauchen und den Konsum von Alkohol gelten. Das ist das Konfliktfeld, für das die Gesellschaft noch keine klare Antwort gefunden hat.

Auch für die Anbauvereine sollen strikte Vorgaben für die Abgabe von Cannabis an ihre Mitglieder gelten. Was macht Sie so sicher, dass diese Vereine die Drogen nicht doch auch außerhalb verteilen?

Diejenigen, die so einen Verein gründen, wissen um ihre Verantwortung. Zudem sind die Menschen eher bereit, sich an Regeln zu halten, als dagegen zu verstoßen. Der Aufwand der Gründung eines Cannabisvereins wird sich für kriminelle Akteure kaum lohnen. Außerdem werden die Vereine auch staatlich kontrolliert; das ist sehr unattraktiv für Kriminelle.

Für die Berliner Partygänger am Wochenende ist es doch einfacher, auf dem Weg zum Club noch schnell im Görlitzer Park vorbeizuschauen, um sich Drogen zu besorgen oder?

Deswegen ist die zweite Säule ja so wichtig, also, dass wir über lizensierte Fachgeschäfte in Modellregionen letztlich auch für die Gelegenheitskiffer Möglichkeiten schaffen, sich Cannabis legal zu besorgen. Das ist eine wesentliche Ergänzung. Erst mit der zweiten Säule steht das Haus und ist bezugsfertig.

Kommen mit dieser zweiten Phase, mit den kommerziellen Lieferketten, dann doch die Coffeeshops wie in Amsterdam?

Wir reden über lizensierte Fachgeschäfte, die von außen als solche nicht erkennbar sein werden. Im Moment gibt es viele Ideen, unterschiedliche Abgabestellen auszuprobieren, etwa auch über Apotheken. Kommerzielle und nichtkommerzielle. Da ist noch viel im Fluss. Aber noch einmal: Mit dem niederländischen Modell, wie wir es bisher kannten, hat das nichts zu tun.

Künftig soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt werden. Wie kommt es eigentlich zu diesem Grenzwert?

Mit 25 Gramm kann auch jemand, der regelmäßig kifft, seinen Bedarf decken und ist nicht auf den Dealer angewiesen. Der Grenzwert ist ein Kompromiss und gibt eine klare Regel vor. Die jetzt gültigen unterschiedlichen Werte für den Eigenbedarf in den Bundesländern verwirren und lösen keine Probleme.

Innerhalb der Koalition sind davon noch nicht alle überzeugt. Es dürfe kein neues Bürokratiemonster entstehen, das Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belastet, heißt es etwa aus der FDP.

Wir schaffen mehr Jugendschutz, Gesundheitsschutz und drängen den Schwarzmarkt zurück. Das sind die gesteckten Ziele. Dazu gehört auch ein Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereine. Ich vertraue auf die Abgeordneten, dass sie ein gutes Gesetz beschließen.

Nicht nur in der Cannabis-Community wird argumentiert, Alkohol sei die viel schlimmere Droge. Brauchen wir nicht endlich ein umfassendes Drogenpräventionsgesetz mit strengen Regulierungen auch für Schnaps und Zigaretten, denn auch das Rauchen hat unter Jugendlichen wieder zugenommen.

Ich denke, wir werden in den kommenden zwei Jahren auch in dieser Debatte vorankommen. Wir sind ein Hochkonsumland bei Alkohol, auch beim Rauchen steigen die Zahlen wieder. Das ist die Quittung dafür, dass viele Maßnahmen, die die Prävention gestärkt und den Schutz der Konsumierenden verbessert hätten, blockiert worden sind. Gut, dass wir nun über verstärkte Leitplanken für mehr Gesundheitsschutz sprechen.

Presseschau: Fachleute nehmen Stellung zur Freigabe von Cannabis (Deutsches Ärzteblatt)

Mehrere Medien berichteten mit unterschiedlichen Schwerpunkten über die Stellungnahmen zur Anhörung zum Cannabisgesetz am 6. November 2023.

Fachleute nehmen Stellung zur Freigabe von Cannabis

Knapp zwei Monate vor der geplanten Cannabisfreigabe in Deutschland machen Stellungnahmen von Fachleuten aus Polizei, Justiz, Suchthilfe und Medizin noch einmal deutlich, wie umstritten die Pläne weiter­hin sind. Heute kommen Fachleute bei einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Parlaments zu Wort. Ihre Stellungnahmen lagen vorab vor.

Der Gesetzentwurf der Ampel sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Für Volljährige ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabisclubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Verbände wie die Bundesärztekammer, der Deutsche Richterbund, die Gewerkschaft der Polizei und medizi­nische Fachgesellschaften stemmen sich weiterhin gegen das Gesetz.

Der Richterbund äußerte etwa „erhebliche Bedenken“ und rechnet wie auch Vertreter von Polizeigewerk­schaf­ten mit mehr Arbeit für Strafverfolgungsbehörden und Justiz, da die Vorgaben für die künftigen Cannabisclubs und zu Anbau und Abgabe der Droge auch überwacht und Verstöße geahndet werden müssen.

Befürchtet wird auch, dass der Schwarzmarkt nicht kleiner, sondern größer wird, da Besitz und Erwerb von bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei werden, egal ob es auf dem Schwarzmarkt oder legal erworben wurde.

Medizinerverbände warnen vor allem vor Gesundheitsgefahren. Die Bundesärztekammer sieht „eine relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jungen Generation in Deutsch­land“. Sie rechnet mit einer Zunahme des Cannabiskonsums und damit zusammenhängenden gesundheitli­chen und gesellschaftlichen Problemen.

Verbände und Fachgesellschaften der Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie warnen ebenfalls. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) regte heute erneut an, sowohl die Suchtprävention als auch die suchttherapeutische Versorgung zu stärken.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie hält die geplante Altersgrenze für den Zugang zu Cannabis mit 18 Jahren für zu niedrig, „da die Gehirnentwicklung in der Regel bis Mitte 20 noch nicht ab­geschlossen ist“. Bis dahin solle die Droge unter anderem wegen eines erhöhten Psychoserisikos nicht kon­sumiert werden, so der Verband.

Auf der anderen Seite stehen Befürworter des Vorhabens. „Eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum ist nicht mehr zu rechtfertigen“, heißt es etwa von der Neuen Richtervereinigung, einem reformorientierten Verband von Richtern und Staatsanwälten. Der Konsum sei trotz aller Verbotsbemühungen weit verbreitet.

Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Cannabisfreigabe „ausdrücklich“, er sieht dadurch das Strafrecht entlastet. Vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Uni Hamburg heißt es, das Gesetz erkenne in erster Linie „gesellschaftliche Realitäten“ an. 2021 habe etwa jeder zehnte im Alter von 18 bis 59 mindestens einmal im Jahr Cannabis konsumiert.

Der von der SPD eingeladene Sachverständige und Strafrechtsprofessor Mustafa Temmuz Oglakcioglu weist die Zweifel des Richterbundes bezüglich einer Entlastung der Behörden zurück. „Allein die schiere Anzahl von zuletzt über 180.000 konsumbezogenen Cannabisverfahren pro Jahr bindet offenkundig erhebliche Ressour­cen“, schreibt er in seiner Stellungnahme.

Die Grenze zwischen Pro und Kontra verläuft aber auch fließend. Die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin bewertet die „Ansätze zur Entkriminalisierung von Konsumenten“ im Gesetz als positiv. Der Verband warnt aber auch davor, dass durch die Freigabe die Zahl der Personen mit Intoxikationen (Vergiftungen) oder Intoxikationspsychosen deutlich zunehmen könnte.

Wie geht es jetzt weiter? Nach der Expertenanhörung am heutigen Montag, die bis etwa 19.30 Uhr angesetzt ist, muss der Bundestag das Gesetz noch beschließen. Das war bislang für die vorletzte Sitzungswoche des Jahres Ende November geplant.

Eine Zustimmung im Bundesrat ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht nötig. In einem „Fragen und Antworten“ auf dessen Internetseite heißt es, das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes sei für An­fang 2024 vorgesehen. Und weiter: „Ab Inkrafttreten können Erwachsene nach dem vorgelegten Gesetzesent­wurf in Deutschland legal einen Joint rauchen.“

Ob der Zeitplan zu halten sein wird, ist aber offen, da noch an Details des umfangreichen Gesetzes gefeilt wird. Parallel läuft eine Kampagne des Gesundheitsministeriums im Netz, die vor den Gesundheitsgefahren des Cannabiskonsums warnt. Videoclips mit Slogans wie „Legal, aber...risky“ oder „Legal aber...Letzter“ richten sich vor allem an junge Leute.

 

Weitere Meldungen der vergangenen Tage

„Relevante Gefährdung“: Bundesärztekammer verschärft Kritik an Cannabis-Legalisierung (Ärztezeitung)

Wird Cannabis das neue Ibu 600? (Süddeutsche Zeitung)

Umstrittene Cannabis-Freigabe: Experten nehmen Stellung (WirtschaftsWoche)

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