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ACM-Mitteilungen vom 09. Dezember 2023
Liebe Leserin, lieber Leser,
die SPD macht es spannend. Aufgrund von Bedenken seitens Teilen der SPD-Bundestagsfraktion gibt es kurz vor der Verabschiedung der Pläne der Regierung zur Teillegalisierung von Cannabis im Deutschen Bundestag weitere Verzögerungen. Dies sorgt nicht nur für Ärger bei den Koalitionspartnern.
In den letzten Tagen haben wir uns vor allem mit unserer Stellungnahme zum Beschluss des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) zum Genehmigungsvorbehalt befasst. Der G-BA soll darüber entscheiden, ob und welche Facharztgruppen cannabisbasierte Medikamente möglicherweise ohne Einholung einer Genehmigung durch die Krankenkasse zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verschreiben dürfen. Die Abgabefrist für Stellungnahmen ist der 11. Dezember 2023. Wir berichten weiter.
Beste Grüße
Franjo Grotenhermen
Presseschau: Verzögerung bei Cannabisgesetz sorgt für Ärger in Ampelkoalition (Deutsches Ärzteblatt)
Nachdem es zunächst so schien, als sei sich die Ampel-Koalition bei der Legalisierung von Cannabis einig, führt die Uneinigkeit in der SPD-Fraktion zu Verärgerung bei den Koalitionspartnern FDP und Bündnis 90/Die Grünen.
Verzögerung bei Cannabisgesetz sorgt für Ärger in Ampelkoalition
Die Verzögerung beim geplanten Cannabisgesetz führt zu neuem Unmut in der Ampelkoalition. „Die öffentliche Vielstimmigkeit aus der SPD zum fertig verhandelten Gesetz ist zum jetzigen Zeitpunkt äußerst irritierend“, sagte die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke, dem Spiegel laut Vorabmeldung von heute. Ein zügiger Abschluss des Gesetzgebungsprozesses dürfe daher „nicht an Abstimmungsproblemen in der SPD scheitern“.
Innenpolitiker der SPD hatten zuvor Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben geäußert, mit dem künftig eine Teillegalisierung beim Anbau und Verkauf von Cannabispflanzen ermöglicht werden soll. Ursprünglich sollte das Gesetz noch in diesem Jahr von SPD, Grünen und FDP im Bundestag verabschiedet werden. Nun soll das Vorhaben nach Aussagen aus der SPD-Fraktionsführung erst im neuen Jahr erfolgen.
Die FDP-Drogenexpertin Lütke verteidigte den bisherigen Gesetzentwurf: Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Fraktionen sei ein „sinnvoller Ausgleich zwischen Minderjährigen- und Gesundheitsschutz, Sicherheit und Strafverfolgung sowie den Anforderungen einer neuen Drogenpolitik“.
Der Entwurf für das Gesetz stammt aus dem SPD-geführten Bundesgesundheitsministerium, die Fachpolitikerinnen und -politiker der Koalitionsfraktionen hatten sich auf eine überarbeitete Fassung verständigt. Allerdings gibt es auch dazu sehr kritische Stimmen in der SPD-Fraktion
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler etwa kritisierte die Pläne am Dienstag als gesundheits- und kriminalpolitisch unausgereift. Viele in der Ampelkoalition wollten nur „schnelle Ergebnisse, um die im Internet laut rufenden Kiffer zu befriedigen“, sagte Fiedler der Welt. „Man wollte das Klientel der Cannabislobby bedienen.“ Er selbst werde gegen das Gesetz stimmen, wenn es nicht geändert wird.
Kritik an dem Gesetz kam heute auch vom Deutschen Richterbund. „Die überregulierten Gesetzespläne dürften ihr Ziel verfehlen, den Schwarzmarkt und die kriminelle Szene wirksam zurückzudrängen oder gar auszutrocknen“, erklärte Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn. „Es bleibt ein Rätsel, warum die Ampel ausgerechnet jetzt, wo sie angesichts ihrer Haushaltsklemme Bürokratie abbauen und Staatsausgaben straffen müsste, ein ausgewachsenes Bürokratiemonster wie das Cannabisgesetz von der Kette lassen will.“
Presseschau: SPD-Fraktion blockiert Cannabisgesetz (Deutsches Ärzteblatt)
„Wir sind auf der Zielgeraden und guter Dinge, den Gesetzentwurf zeitnah im neuen Jahr im Bundestag zu verabschieden“, beteuern auch die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt und Dirk Wiese. Nach Bekanntwerden einer Blockade des Cannabisgesetzes ist in der SPD-Bundestagsfraktion geben sich Vertreter der Fraktion dennoch optimistisch.
SPD-Fraktion blockiert Cannabisgesetz
Die SPD-Bundestagsfraktion blockiert die ursprünglich für kommende Woche angesetzte Abstimmung über das Cannabisgesetz (CanG). Der aktuelle Zeitplan könnte dennoch gehalten werden.
Unmittelbar vor dem geplanten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens herrscht in der SPD weiter Uneinigkeit über die Pläne der Bundesregierung zur kontrollierten Freigabe von Cannabis. Anders als zuvor erwartet, findet sich das Gesetz nicht auf der Tagesordnung des Bundestages für die kommende Sitzungswoche.
Der Bundestagsabgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter der SPD-Fraktion für das Thema, erklärte bereits am Wochenende in sozialen Medien, dass eine Abstimmung im Bundestag an seiner eigenen Fraktion gescheitert sei.
Sowohl Heidenbluts Parteigenosse und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als auch die Sprecherinnen und Sprecher sowie die Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Fraktionen hätten bereits eine Einigung herbeigeführt.
„Aber sie muss auch immer am Ende in den Fraktionen abgesegnet werden“, schrieb Heidenblut auf Instagram. „Und wenn eine Fraktionsspitze, hier die der SPD, Bedenken hat, dann kann noch nicht aufgesetzt werden.“ Letztlich gelte das aber für jedes Gesetz zum Zeitpunkt der Verkündung. Es stehe unter diesem Vorbehalt, da eine Einigung immer zuerst auf Fachebene erfolge.
„Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Einigung mit den Innenpolitikern der SPD-Fraktion“, betonte demgegenüber Sebastian Fiedler, der für die Sozialdemokraten im Innenausschuss des Bundestages sitzt, im Nachrichtenmagazin Der Spiegel.
Neben Kritik an verschiedenen Lockerungen wie geringeren Mindestabständen, die Koalitionspartner von Grünen und FDP über Änderungsanträge in den Gesetzentwurf eingebracht haben, sieht Fiedler vor allem seit Monaten vorgebrachte Einwände bezüglich organisierter Kriminalität nicht berücksichtigt.
So hatte Fiedler bereits im April im SPD-Blatt „Vorwärts“ erklärt, die kontrollierte Cannabisfreigabe könne zu einem faktischen Kontrollverlust des Staates gegenüber der organisierten Kriminalität führen und den Schwarzmarkt letztlich stärken, statt ihn wie erhofft zu schwächen.
So sei bei größeren Funden durch die Polizei angesichts des legalen Anbaus kaum noch herauszufinden, woher das Cannabis stammt, also „von der Mafia, aus dem eigenen Anbau zuhause oder aus den ‚Cannabis-Clubs‘“, wird er zitiert. „Das heißt, wir schaffen wirklich paradiesische Zustände für die Organisierte Kriminalität. Der Anbau in Privatwohnungen kann problemlos mehrere hundert Tonnen im Jahr erreichen. Kontrollieren können wir davon nichts.“
Es werde für Ermittler in vielen Fällen schlicht nicht mehr möglich sein, nachzuweisen, dass es nicht aus legalen Quellen stammt. „Wenn der Staat die Kontrolle faktisch aufgibt, könnte der Schwarzmarkt größer werden und nicht kleiner“, warnte Fiedler.
Heidenblut zeigt sich jedoch optimistisch und betont im Einklang mit der amtierenden Vorsitzenden des Bundesgesundheitsausschusses, Kristen Kappert-Gonther (Grüne), dass das angestrebte Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April auch dann noch möglich ist, wenn es erst im Januar 2024 in den Bundestag geht.
„Wir sind auf der Zielgeraden und guter Dinge, den Gesetzentwurf zeitnah im neuen Jahr im Bundestag zu verabschieden“, beteuern auch die stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt und Dirk Wiese.
Presseschau: Ampel-Koalition will Anbau und Vertrieb von Medizinalcannabis liberalisieren (Deutsches Ärzteblatt)
In den vergangenen Wochen gab es noch einige Änderungen am Entwurf zum geplanten Cannabisgesetz der Bundesregierung.
Ampel-Koalition will Anbau und Vertrieb von Medizinalcannabis liberalisieren
Herstellung und Vertrieb von Medizinalcannabis in Deutschland sollen erleichtert werden. Darauf haben sich die Parteien der Regierungskoalition geeinigt. Auch die Regeln für Anbau und Konsum von Cannabis als Genussmittel sollen gelockert werden.
Die Regierungskoalition folgt Forderungen von Industrie und Medizinalcannabisverbänden. Denn mit der aktuellen Situation ist kaum jemand zufrieden: 2019 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Auftrag zum Anbau von 10,4 Tonnen Medizinalcannabis über eine Dauer von vier Jahren verteilt auf zehn Lose an drei Unternehmen vergeben.
Diese 2,6 Tonnen pro Jahr reichen jedoch nicht annähernd, um den hiesigen Bedarf zu decken. Allein 2019 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts mehr als neun Tonnen importiert. Das wollen SPD, Grüne und SPD nun ändern.
Medizinalcannabis soll künftig wie andere Arzneimittelpflanzen behandelt und marktwirtschaftlichen Mechanismen unterworfen werden. Statt wie bisher eine öffentliche Ausschreibung mit einer gedeckelten Menge durchzuführen, sollen Unternehmen selbstständig eine Herstellungserlaubnis beim BfArM beantragen und das Cannabis selbst vertreiben können.
Das geht aus den Änderungsanträgen zum Cannabisgesetz (CanG) hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Die Koalitionsparteien haben sich bereits darauf geeinigt, die Bestätigung durch die Fraktionsgremien steht noch aus, soll aber diese Woche noch stattfinden und gilt als Formsache.
Die Abkehr vom bisherigen Vergabeverfahren inklusive des An- und Verkaufs des inländischen Cannabis durch die Cannabisagentur beim BfArM solle dazu führen, dass die Bedingungen für den Anbau von Medizinalcannabis rechtlich so geöffnet werden, dass er zukünftig wettbewerbsfähiger wird.
Das könne auch zu einer größeren Sorten- und Typenvielfalt von Medizinalcannabis führen und damit zu einer größeren Therapiebreite. „Der inländische Anbau von Medizinalcannabis ließe sich hierdurch von den Wirtschaftsbeteiligten eigenverantwortlich und stärker als bisher am Markt und der tatsächlichen Nachfrage ausrichten“, heißt es in den Änderungsanträgen.
Die pharmazeutische Qualität soll dabei auf die gleiche Weise sichergestellt werden wie bei anderen pflanzlichen Arzneimitteln. Hier gelten insbesondere die Vorgaben der „Guten Praxis für die Sammlung und den Anbau von Arzneipflanzen“ (Good Agricultural and Collection Practice, GACP), der „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practice, GMP) und der Monografie „Cannabisblüten“ (DAB).
Die staatliche Kontrolle und Überwachung des inländischen Anbaus von Medizinalcannabis werde also zukünftig durch ein Bündel ineinandergreifender Rechtsvorschriften zur strikten Überprüfung der Antragsteller im Rahmen der Erlaubniserteilung und durch die anschließende strenge und kontinuierliche Überwachung des inländischen Anbaus gewährleistet. Die Kontrollen sollen die für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Länderbehörden durchführen.
„So wird Deutschland unabhängig von Importen, kann den Bedarf decken und Versorgungssicherheit sowie eine hohe Qualität nach GMP-Standards sicherstellen“, erklärte die amtierende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), heute in Berlin.
Die Mehrheit der Änderungsanträge bezieht sich indes nicht auf Medizinalcannabis, sondern auf die Pläne zur kontrollierten Freigabe von Cannabis als Freizeitdroge. Wie sich bereits abzeichnete, sind darin mehrere Lockerungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Bundesgesundheitsministerium vorgesehen.
So wird die erlaubte Besitzmenge im Eigenanbau angehoben und soll statt wie bisher 25 nun 50 Gramm betragen. Erst ab einer Menge von 60 Gramm soll der Besitz strafbar sein, davor soll es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln.
Außerdem wird klargestellt, dass sich die Angaben auf getrocknetes Cannabis beziehen. Fachleute hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass es ansonsten gar nicht möglich wäre, die drei erlaubten Cannabispflanzen abzuernten – die Blüten verlieren bei der Trocknung ungefähr drei Viertel ihres Gewichts.
Ein ähnliches Modell soll auch beim Mitführen von Cannabis außerhalb der eigenen Wohnung gelten: Hier sollen 25 Gramm erlaubt sein, die Schwelle zur Strafbarkeit aber erst bei 30 Gramm liegen und dazwischen eine Ordnungswidrigkeit vorliegen.
Gelockert wurde auch die Abstandsregel. So sollte bisher gelten, dass der Konsum innerhalb von 200 Metern rund um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen sowie anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen verboten ist. In der Anhörung im Bundesgesundheitsausschuss war das von mehreren Fachleuten als lebensfremd und im Alltag nicht kontrollierbar kritisiert worden.
Deshalb soll künftig stattdessen gelten, dass der Cannabiskonsum in Sichtweite solcher Einrichtungen verboten ist, wobei ein Mindestabstand von 100 Metern bleiben soll. Auch die Höhen der Bußgelder wurden gesenkt, im oberen Bußgeldrahmen von 100.000 auf 30.000 Euro und unteren Bußgeldrahmen von 30.000 auf 10.000 Euro.
Dafür soll der Strafrahmen bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige von einem auf zwei Jahre Mindeststrafandrohung erhöht werden, wenn der Täter dabei vorsätzlich handelt und dadurch wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet.
„In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt“, unterstrich Kappert-Gonther. „Wer Alternativen zum Schwarzmarkt will, um den Gesundheitsschutz zu stärken, darf die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.“
Zudem soll eine Forschungsklausel eingefügt werden, die den Umgang mit Cannabis zu wissenschaftlichen Zwecken, die nicht medizinischer Natur sind, erleichtert. Das solle etwa die Züchtung von Nutzhanfsorten mit einem THC-Gehalt über 0,3 Prozent erleichtern, heißt es in den Änderungsanträgen.
Noch nicht geklärt ist hingegen, wie ein etwaiger THC-Grenzwert im Straßenverkehr geregelt werden soll. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits angekündigt, dass sich eine Arbeitsgruppe im Bundesverkehrsministerium darum kümmern soll, Grenzwerte und Verfahren zu erarbeiten. Dieses Vorhaben wird nun in das Gesetz geschrieben und der Arbeitsgruppe bis zum 31. März Zeit gegeben.
Ab dem darauffolgenden Tag soll der private Anbau legal sein. Denn mit den Änderungsanträgen findet auch eine gestaffelte Freigabe Einzug in den Gesetzentwurf: Ab dem 1. April soll der Heimanbau von bis zu drei Cannabispflanzen erlaubt werden, die Regelungen über die Anbauvereinigungen gelten dann ab dem 1. Juli 2024.
Presseschau: Internationales Cannabis-Forum in Lübbenau startet – eine Plattform für globalen Austausch (Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen)
Auch auf internationaler Ebene versuchen Länder, die eine Liberalisierung bzw. eine Legalisierung des Cannabiskonsums anstreben, weltweit eine Änderung der Cannabispolitik zu erzielen. Dazu fand im November 2023 ein Treffen von Delegationen aus Kanada, Kolumbien, Malta, Mexiko, den Niederlanden, der Schweiz, Tschechien und den USA in Deutschland statt.
Internationales Cannabis-Forum in Lübbenau startet – eine Plattform für globalen Austausch
Burkhard Blienert: „Wenn es um Cannabis geht, brauchen wir auch international faire, nachhaltige und gesundheitsbezogene Antworten“
Am Dienstag, 21. November 2023, wird auf Schloss Lübbenau das zweite Internationale Cannabis-Forum „International Forum for Sustainable Cannabis Regulation“ (IFSCR) veranstaltet. Im Fokus stehen die internationalen Rahmenbedingungen der Cannabispolitik und neue Initiativen für den Schutz von Menschenrechten, Alternativen zum Drogenanbau und Gesundheitsschutz. Auch werden Vertreterinnen und Vertreter von etwa zehn Regierungen die neuen Entwicklungen ihrer jeweiligen nationalen Cannabispolitik vorstellen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert ist Schirmherr des Forums und kommentiert den wichtigen internationalen Austausch: „Die alten Antworten in der Cannabispolitik tragen nicht mehr. Wie in vielen anderen Ländern haben auch in Deutschland trotz Verboten immer mehr Menschen Cannabis konsumiert und bei immer mehr hat der Schwarzmarktstoff zu ernsten gesundheitlichen Problemen geführt. Statt auf wirkungslose Verbote setzen wir in Deutschland in Zukunft auf eine konsequente Regulierung, auf Prävention, Jugend- und Gesundheitsschutz.
Mit uns gehen eine ganze Reihe anderer Staaten in der Cannabispolitik neue Wege. Mir ist wichtig, dass wir voneinander lernen und uns offen darüber austauschen, was funktioniert und wo es Schwierigkeiten gibt. Außerdem müssen wir auch auf der internationalen Ebene für faire, nachhaltige und gesundheitsorientierte Rahmenbedingungen eintreten und uns eng miteinander abstimmen. Denn letztlich hängt alles zusammen: Was bei uns in der Drogenpolitik passiert, hat Auswirkungen auf die Situation in den Anbau- und Transitländern und natürlich genauso umgekehrt.“
Teilnehmen werden Delegationen aus Ländern wie Kanada, Kolumbien, Malta, Mexiko, Niederlanden, Schweiz, Tschechien und USA.
Schon vor Beginn des Cannabisforums trafen sich unter Leitung des Sucht- und Drogenbeauftragten die Vertreter*innen verschiedener EU-Staaten, die bereits Schritte zur Cannabisregulierung eingeleitet haben. Unmittelbar anschließen wird sich das inzwischen achte Brandenburg-Forum zur Drogen- und Entwicklungspolitik. Daran werden weit mehr als zwanzig Regierungen teilnehmen.
IFSCR und Brandenburg-Forum werden gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausgerichtet. Auch die Regierungen von Norwegen und den Niederlanden sowie führende Nichtregierungsorganisationen unterstützen das Brandenburg Forum, eine international renommierte Veranstaltung.
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