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ACM-Mitteilungen vom 2. Juni 2012

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Offener Brief des SCM an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses

Im Nachgang der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss vom 9. Mai 2012 zur medizinischen Verwendung von Cannabis schrieb die Sprecherin des SCM (Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin), Gabriele Gebhardt, einen Brief an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags. Darin bittet sie die Abgeordneten, die Patienten nicht allein zu lassen und ihr Möglichstes zu tun, um ihre Situation zu verbessern.

Sehr geehrte Damen und Herren des Gesundheitsauschusses,

bitte lassen Sie die Patienten, die von Cannabinoidmedikamenten profitieren, nicht allein. Bitte entziehen Sie sich nicht Ihrer Verantwortung.

Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 9. Mai wurde deutlich, dass die Situation der Betroffenen unzureichend ist. Das bedeutet, dass viele Patienten mit schweren Erkrankungen an ihren Symptomen leiden, obwohl entsprechende Behandlungen bereits heute zur Verfügung stehen, viele Patienten aber keinen Zugang zu ihnen haben. Bereits bei einer Anhörung im Herbst 2008 zum gleichen Thema haben die anwesenden Experten festgestellt, dass in diesem Bereich dringend etwas geschehen muss. In den vergangenen vier Jahren wurde zwar ein Cannabisextrakt zugelassen, dies hilft jedoch nur Patienten mit Spastik bei MS.

Wir haben die Sorge, dass auch in den kommenden Jahren nicht viel passieren wird.

Es ist heute unter Experten breit akzeptiert, dass Cannabisprodukte bei vielen schweren Erkrankungen sehr wirksam sein können. Die wenigen Argumente, die heute noch gegen entsprechende Verbesserungen angeführt werden, lösen sich bei näherem Hinsehen in Luft auf.

So wird gegen die Forderung nach einer Beendigung der vom Gesetzgeber bisher aufrecht erhaltenen Strafverfolgung, die viele Patienten zusätzlich zu ihrer Erkrankung erleiden müssen, angeführt, Betroffene müssten vor verunreinigtem Cannabis unbekannter Qualität geschützt werden. Im Mai 2005 hatte aber bereits das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zur Legitimierung der Verwendung von selbst angebautem Cannabis ausführt: „Dabei ist sich der Betroffene bewusst, dass es keinerlei Gewähr für die therapeutische Wirksamkeit des eingesetzten Betäubungsmittels gibt.“

Wenn gegen die Verwendung von Dronabinol und von Cannabis mit einer arzneilichen Qualität rechtlich nichts einzuwenden ist, so würde sich die Aufrechterhaltung der Strafbarkeit der medizinischen Verwendung von Cannabis ohne arzneiliche Qualität nicht gegen die Verwendung von Cannabis selbst, sondern gegen seine mangelnde Qualität richten. Da dies in anderen Lebensbereichen (Ernährung, Freizeit, etc.) keine STRAFRECHTLICHE Rolle spielt, ist diese zynische, paternalistische Haltung nicht aufrecht zu erhalten. Diese Haltung ist zynisch, weil die Strafverfolgung angeblich dem Wohl des bereits durch seine Krankheit belasteten Patienten dienen soll. An dieser Stelle sei zudem betont, dass der Grund für mögliche schädliche Beimengungen die gegenwärtige Rechtslage ist, die viele Patienten zwingt, sich auf dem Schwarzmarkt mit Cannabis zu versorgen.

Der Deutsche Bundestag kann mit wenigen Maßnahmen viel bewirken.

Heute fehlt bei vielen Abgeordneten noch der politische Wille. Kann es denn wirklich sein, dass so viele Abgeordnete dem Leiden der Betroffenen so gleichgültig gegenüber stehen? Wir sind froh über den eingetretenen Bewusstseinswandel in der Bevölkerung und unter medizinischen Experten. Wir hoffen, dass auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sich ernsthaft mit dieser Thematik befassen und nach Lösungen suchen.

Bitte setzen Sie sich nach Ihren Möglichkeiten für spürbare Verbesserungen ein.

Wir haben zu einigen Fragen, die bei der Anhörung offen blieben, auf unserer Website Stellung bezogen. Wir bitten Sie, dies vor Ihrer Abstimmungsentscheidung zu lesen: http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/anmerkungen-oeffentlichen-anhoerung-gesundheitsausschuss-9-mai-2012

Mit freundlichen Grüßen

Für das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM)

Gabriele Gebhardt

Presseschau: Urteil: MS-Kranker durfte Drogen kaufen (Ostfriesen-Zeitung)

Die Ostfriesen-Zeitung berichtete über einen Prozess gegen einen Patienten mit Multiple Sklerose, der wegen illegalen Cannabisbesitzes angeklagt war. Der Richter sprach ihn wegen des Vorliegens eines rechtfertigenden Notstandes frei. Mittlerweile besitzt er eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Cannabis von der Bundesopiumstelle.

Oz Online

Urteil: MS-Kranker durfte Drogen kaufen

Von Edgar Behrendt, 22. Mai 2012

Presseschau: Ein Abgeordneter soll vor Gericht (Tageblatt, Luxemburg)

Das Tageblatt aus Luxemburg berichtete über den engagierten Arzt und Parlamentsabgeordneten Dr. Jean Colombera, der mehreren seiner Patienten Cannabisblüten aus den Niederlanden verschrieben hat, was in Luxemburg so wie in Deutschland Ärzten nicht erlaubt ist. Ihm drohen daher strafrechtliche Konsequenzen.

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/luxemburg/story/14719657

Ein Abgeordneter soll vor Gericht

22. Mai 2012

Presseschau: Medizinischer Einsatz von Cannabis: Kein Geld für Cannabis (Deutsches Ärzteblatt)

Auch das Deutsche Ärzteblatt berichtete in seiner jüngsten Ausgabe auf einer ganzen Seite, dekoriert mit Cannabisblättern, von der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags vom 9. Mai 2012. Die Autorin griff die Feststellung der Experten auf, nach der dringend Verbesserungen bei der Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis erforderlich sind.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/126335/Medizinischer-Einsatz-von-Cannabis-Kein-Geld-fuer-Cannabis

Medizinischer Einsatz von Cannabis: Kein Geld für Cannabis

Von Petra Bühring, Ausgabe 21, 2012

Presseschau: Rauschmittel Cannabis kann Multiple Sklerose nicht aufhalten (Der Spiegel)

Der Spiegel berichtete über die vorläufigen Ergebnisse einer Langzeitstudie mit MS-Patienten in Großbritannien, die untersucht hatte, ob THC nicht nur die Symptome der Erkrankung lindern kann, sondern eventuell sogar den Verlauf der Erkrankung günstig beeinflussen könnte. Dies ist nach den bisher nicht in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlichten Studienergebnissen offenbar nicht der Fall. Siehe: IACM-Informationen vom 2. Juni 2012.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/cannabis-kann-multiple-sklerose-nicht-aufhalten-a-835672.html

Rauschmittel Cannabis kann Multiple Sklerose nicht aufhalten

29. Mai 2012

Presseschau: Israelische Forscher züchten Cannabis ohne berauschende Wirkung (Westfälische Allgemeine Zeitung)

Faserhanf gibt es nun auch in Israel. Viele Medien in Deutschland griffen eine Pressemitteilung von Tikun Olam, einer israelischen Organisation, die Cannabis für israelische Patienten mit einer entsprechenden Erlaubnis anbaut, auf, die darüber berichtete, weitgehend THC-freie Cannabispflanzen gezüchtet zu haben. Solche Pflanzen, die es seit Jahrzehnten gibt, werden in Deutschland und anderen europäischen Ländern von Landwirten angebaut und im Allgemeinen als Faserhanf oder Industriehanf bezeichnet. Diese Sorten enthalten in Europa weniger als 0,2 Prozent THC und oft bis zu 2 Prozent CBD im oberen Blattdrittel. Aus der Pressemitteilung von Tikun Olam geht leider nicht hervor, ob ihre Pflanzen mehr CBD enthalten.

http://www.derwesten.de/gesundheit/israelische-forscher-zuechten-cannabis-ohne-berauschende-wirkung-id6715443.html

Israelische Forscher züchten Cannabis ohne berauschende Wirkung

01. Juni 2012