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ACM-Mitteilungen vom 13. April 2024
Liebe Leserin, lieber Leser,
kürzlich erhielt ich eine E-Mail eines Kollegen, in der dieser berichtete: „Ich habe gerade mit einer Apotheke telefoniert. Diese bekommen tausende, absolut fragwürdige Rezepte aus Kroatien zugeschickt und fühlen sich verpflichtet, diese zu beliefern und das verschriebene Cannabis an Personen abzugeben.“ Das widerspreche doch jeglicher Berufsethik, und er fragt, welcher Stelle man solche Scharlatane melden könne.
Ärzte bzw. Unternehmen, die mit mangelnder ärztlicher Sorgfalt agieren, könnten nach meinem Eindruck dem berechtigten Ansinnen von Patienten nach einer ausreichenden Versorgung mit cannabisbasierten Medikamenten einen Bärendienst erweisen. So könnten alle Telemedizin-Unternehmen unter Generalsverdacht einer sorglosen Verschreibung und alle Patienten, die telemedizinisch versorgt werden, generell unter dem Verdacht stehen, in Wirklichkeit Freizeitkonsumenten zu sein. Ich selbst arbeite seit 2012 telemedizinisch, was richtig angewendet, ein wunderbares Werkzeug im Rahmen einer guten ärztlichen Therapie sein kann. Einige Telemedizin-Unternehmen könnten dagegen die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten, die in den vergangenen Jahren abgebaut werden konnte, wieder vergrößern.
Ein weiteres Thema in diesem Rundbrief ist die Diskussion um THC-Grenzwerte im Blut. Eine Expertenkommission hatte im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums dazu einen Vorschlag erarbeitet. Nach Angaben des nordrheinwestfälischen Innenministers Herbert Reul (CDU) sei er gegen die Legalisierung von Cannabis, weil es zu einer erheblichen Erhöhung der Verkehrsunfallzahlen kommen werde. Solche Äußerungen nähren den Verdacht, dass die Sanktionierung von Cannabiskonsumenten erneut mit Mitteln des Straßenverkehrsrechts erfolgen soll, denn die Legalisierung von Cannabis hat mit THC-Grenzwerten zunächst einmal nichts zu tun.
Abschließend hier ein Hinweis auf Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz durch das Bundesministerium für Gesundheit.
Beste Grüße
Franjo Grotenhermen