- Veröffentlicht
- Zuletzt aktualisiert
ACM-Mitteilungen vom 18. März 2022
Liebe Leserin, lieber Leser,
der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat am 16. März seinen Beschluss und eine Pressemitteilung zur Zukunft von Cannabis als Medizin in Deutschland veröffentlicht. Die Sitzung des G-BA zu diesem Thema wurde aufgezeichnet.
Hausärzte dürfen danach weiterhin cannabisbasierte Medikamente zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorschreiben. Allerdings muss die Verschreibung von Cannabisblüten begründet werden. Im Vorfeld hatte es Befürchtungen gegeben, der G-BA könne beschließen, dass in Zukunft nur noch Fachärzte cannabisbasierte Medikamente zulasten der GKV verschreiben dürfen.
Zusammen mit anderen Verbänden hat die ACM und das SCM am 17. März eine Pressemitteilung zum Beschluss herausgegeben. Der Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken (CDU), über den sich in Wikipedia interessante Informationen finden, äußerte sich in einem Podcast der Ärzte-Zeitung zum Beschluss.
Es gibt vielfältige Signale, dass mehrere Fraktionen des Deutschen Bundestags beim Thema Cannabis als Medizin tätig werden möchten, um die Situation der Patientinnen und Patienten, die von solchen Medikamenten profitieren, zu verbessern. Dies zeigen erneut ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sowie ein Positionspapier der Berliner Grünen.
Auch zum Thema generelle Legalisierung gibt es Neuigkeiten. So fand in der vergangenen Woche eine Anhörung zum Thema im Gesundheitsausschluss des Deutschen Bundestages statt, in dem ein Antrag der Fraktion Die Linke diskutiert wurde. Der DHV (Deutsche Handverband) und der BvCW (Branchenverband Cannabiswirtschaft) haben dazu Stellungnahmen veröffentlicht.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen