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IACM-Informationen vom 31. März 2001

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IACM — Jahrestagung 2001 in Berlin

Die Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin möchte Sie in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Berlin und der Charité, Medizinische Fakultät der Humboldt-Universität Berlin, einladen, an der nächsten Jahrestagung der IACM teilzunehmen und vom 25.-27. Oktober 2001 Berlin zu besuchen.

Tagungsprogramm:

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##25. Oktober (abends): Treffen des IACM-Vorstandes und Beirates, Mitgliederversammlung der IACM

##26. Oktober: Internationale Vorträge, Workshops

##27. Oktober: Öffentlicher Kongress zur medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden

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Am 26. Oktober wird es internationale Vorträge, Workshops und einen Austausch von Erfahrungen von Mitgliedern der IACM und anderen an der medizinischen Verwendung von Cannabis und den Cannabinoiden Interessierten geben. Die Tagungssprache wird englisch sein.

Am 27. Oktober wird es einen öffentlichen Kongress geben, an dem vor allem Ärzte, Apotheker und Patienten aus Berlin und umgebenden Städten teilnehmen werden, die daran interessiert sind, einen Überblick über den aktuellen Wissensstand zu erhalten. Die Tagungssprache wird deutsch sein, aber es gibt auch einige Vorträge in englisch, die ins Deutsche übersetzt werden.

Wissenschaftler, die am 26. und/oder 27. Oktober einen Vortrag halten möchte, sollten sich bis spätestens zum 15. Mai 2001 an die IACM wenden (info@cannabis-med.org).

Großbritannien — Oberhaus fordert erneut legalen Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Ein Komitee des britischen Oberhauses wirft der 'Medicines Control Agency' (Medizinische Kontrollbehörde) vor, mit Medikamenten auf Cannabisbasis nicht in der gleichen unparteiischen Art und Weise umzugehen wie mit anderen Medikamenten. In einem am 22. März veröffentlichten Bericht fordert das Komitee für Wissenschaft und Technologie zudem ein Ende der Verfolgung von therapeutischen Cannabiskonsumenten, die Cannabis zum Eigenbedarf besitzen oder anbauen.

Es behauptet, dass die medizinischen Behörden es schwieriger als erforderlich für pharmazeutische Firmen machen, Medikamente auf Cannabisbasis herzustellen. Das Komitee war gegenüber der Medizinischen Kontrollbehörde besonders kritisch eingestellt, weil "es die Frage der Lizenzierung von Medikamenten auf Cannabisbasis nicht auf eine angemessen ausgewogene Weise behandelt, insbesondere wenn man die lange Geschichte der Cannabisverwendung betrachtet sowie die Nöte von Patienten, die keine andere medizinische Alternative besitzen."

Das Komitee unter dem Vorsitz von Lord Winston erklärte, dass es seine ursprüngliche Empfehlung aufrecht erhalte, nach der Cannabis von der Anlage 1 in die Anlage 2 des britischen Betäubungsmittelgesetzes von 1985 umgestuft werden sollte, damit die Forschung erleichtert wird.

Die Königlich-Pharmazeutische Gesellschaft von Großbritannien begrüßte den Bericht. Der Vorsitzende der Gesellschaft, Professor Tony Moffat, erklärte, der Bericht des Komitees sei ein weiterer konstruktiver Schritt zur Entwicklung von Medikamenten auf Cannabisbasis.

Der Bericht ist verfügbar unter

http://www.publications.parliament.uk/pa/ld200001/ldselect/ldsctech/50/5001.htm

(Quellen: House of Lords Select Committee on Science and Technology. Therapeutic Uses of Cannabis. 2nd Report, Session 2000-2001, London 2001; Ferriman A. Regulators accused of bias against cannabis based medicines. BMJ 2001;322:691; PR Newswire vom 22. März 2001)

USA — Medizinische Verwendung von Cannabis vor dem Höchsten Gericht

Am 28. März hörte das Höchste Gericht mündliche Argumente im Falle Vereinigte Staaten gegen Oakland Cannabis Buyers Kooperative, ein Fall, in dem darüber entschieden wird, ob Personen, die Marihuana an Patienten abgeben, sich vor Bundesgerichten auf die "medizinische Notwendigkeit" berufen können. Die Entscheidung des Gerichts wird nicht die bestehenden staatlichen Gesetze zur medizinischen Verwendung von Cannabis berühren.

Das Urteil wird im Juni erwartet. Eine Entscheidung zugunsten der Oakland Cannabis Buyers Kooperative würde es speziellen Marihuana-Klubs erlauben, die Verteilung der Droge an Kranke in Kalifornien wiederaufzunehmen.

Eine Entscheidung gegen den Klub würde bedeuten, dass die Regierung die Verteiler aggressiv vor Bundesgerichten verfolgen kann, unabhängig davon, ob die Staaten die medizinische Verwendung von Marihuana erlaubt haben. Der kalifornische Generalstaatsanwalt Bill Lockyer unterstützt den Klub von Oakland mit der Begründung, der kalifornische Staat habe das Recht, sein Gesetz umzusetzen, das Schwerkranken die Verwendung von Marihuana erlaubt.

(Quellen: Associated Press vom 28. März 2001, Reuters vom 28. März 2001)

Kurzmeldungen

USA

In der Folge der Annahme des medizinischen Marihuanagesetzes in Colorado im November 2000 hat das Ministerium für öffentliche Gesundheit und Umwelt von Colorado nun Richtlinien für die Ausstellung von Karten an Patienten erlassen, die ihnen die Verwendung von Cannabis gestatten sollen. Der Staat wird autorisierten Konsumenten erlauben, eine begrenzte Zahl von Cannabispflanzen anzubauen, und Identifikationskarten zu einem Preis von 150 US-Dollar pro Jahr ausgeben. Ein Registrierungs- und Verteilungssystem werde am 1. Juni eingeführt. (Quelle: Denver Post vom 28. März 2001)

Großbritannien

Paul Roddy, der an multipler Sklerose leidet, hat einen weiteren Sieg errungen, nachdem eine Anklage wegen illegalen Cannabisbesitzes fallengelassen worden war. Am 23. März wurde Herr Roddy von einer Jury am königlichen Gericht von Manchester vom illegalen Besitz der Droge freigesprochen, wurde allerdings kurze Zeit später erneut wegen des gleichen Vergehens verhaftet. Nun wurde entschieden, dass es nicht im öffentlichen Interesse liege, den Fall weiter zu verfolgen. (Quelle: Manchester Evening News vom 27. März 2001)