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IACM-Informationen vom 18. August 2007

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Deutschland — MS-Patientin erhĂ€lt vom Bundesgesundheitsministerium Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis

Mit einem Schreiben vom 9. August hat das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), eine Behörde des Bundesgesundheitsministeriums, einer Multiple-Sklerose-Patientin erstmals eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung eines Cannabisextraktes erteilt. Die 51-jĂ€hrige Patientin aus Baden-WĂŒrttemberg hatte eine Ausnahmegenehmigung zum Import von Cannabis aus den Niederlanden beantragt, die Behörde hatte ihr jedoch die Verwendung eines Cannabisextraktes, der ab Ende August von pharmazeutischen Firmen aus Deutschland bereitgestellt werde, vorgeschlagen.

Bisher ist unklar, wie teuer der Extrakt sein wird, das BfArM hatte jedoch erklĂ€rt, er werde nur einen Bruchteil des Preises von reinem Dronabinol (THC) kosten. Weitere Patienten haben ebenfalls AntrĂ€ge auf eine Ausnahmegenehmigung zum Import von Cannabis aus den Niederlanden oder zum Eigenanbau fĂŒr den persönlichen Bedarf gestellt, beharren jedoch weiterhin auf ihren AntrĂ€gen, so dass in der kommenden Zeit mit gerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Verwaltungsgerichten zu rechnen ist. In einem Urteil vom 19. Mai 2005 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das BfArM nicht wie bisher alle AntrĂ€ge von Patienten auf eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis pauschal ablehnen dĂŒrfe. Im Falle von Cannabis komme am ehesten ein Eigenanbau in Frage. Das BfArM hat jedoch erklĂ€rt, dass es einen Eigenanbau von Cannabis oder einen Import von Cannabis aus den Niederlanden nicht genehmigen werde.

Am 9. Juli wurde ein Morbus-Crohn-Patient, dessen Antrag vom BfArM abgelehnt worden war, wegen des Imports von Cannabis in Untersuchungshaft genommen. Am 16. August wurde ein Patient mit Hepatitis C zu einer GefĂ€ngnisstrafe von einem Jahr ohne BewĂ€hrung wegen Cannabisbesitzes verurteilt. Auch sein Antrag war vom BfArM in diesem Jahr abgelehnt worden. "Es ist beschĂ€mend fĂŒr ein zivilisiertes Land, dass es fĂŒr diese Patienten keine andere Lösung findet, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins GefĂ€ngnis zu werfen", erklĂ€rte Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin.

(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin)

Kanada — Gesundheitsministerium genehmigt Cannabisextrakt fĂŒr die Verwendung bei Krebsschmerzen

Am 7. August gaben GW Pharmaceuticals und Bayer bekannt, dass das kanadische Gesundheitsministerium Sativex, einen Cannabisextrakt mit den gleichen Konzentrationen an Dronabinol (THC) und Cannabidiol (CBD), der in den Mund gesprĂŒht wird, als Schmerzmedikament bei erwachsenen Patienten mit fortgeschrittenem Krebs, die mĂ€ĂŸig starke bis starke Schmerzen wĂ€hrend der höchsten tolerierten Dosis an Opiaten erleiden, zugelassen hat.

Im Jahre 2005 hatte das kanadische Gesundheitsministerium Sativex bereits fĂŒr die Behandlung neuropathischer Schmerzen bei Erwachsenen mit multipler Sklerose zugelassen. Dr. Geoffrey Guy, der Vorsitzende von GW, kommentierte: "GW ist erfreut, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Sativex fĂŒr die Linderung von Krebsschmerzen durch das kanadische Gesundheitsministerium erhalten zu haben. Sativex hat gezeigt, dass es zu einer erheblichen Schmerzlinderung bei den bedĂŒrftigsten Patienten fĂŒhren kann." Die Wirksamkeit von Sativex war in einer Plazebo-kontrollierten Studie bei Patienten mit Krebsschmerzen nachgewiesen worden. Die Studie hatte gezeigt, dass bei Patienten mit fortgeschrittenem Krebs, die bereits die stĂ€rksten verfĂŒgbaren Schmerzmedikamente einnahmen, mehr als vier von zehn Patienten, die Sativex einnahmen, eine weitere klinisch relevante Reduzierung ihrer Schmerzen erzielten.

Die Sativex-Produktmonografie von 2007 ist verfĂŒgbar unter:

http://www.bayerhealth.com/display.cfm?Object_ID=272&Article_ID=197

(Quelle: Pressemitteilung von GW Pharmaceuticals vom 7. August 2007, www.gwpharm.com)

USA — Das Gesundheitsministerium von Neumexiko beabsichtigt nicht, Cannabis anzubauen und zu verteilen

Das Gesundheitsministerium von Neumexiko erklĂ€rte am 15. August, dass es nicht den Teil des neuen medizinischen Cannabisgesetzes umsetzen werde, der verlangt, dass es die Produktion und Verteilung der Drogen ĂŒberwacht. "Das Gesundheitsministerium wird seine Angestellten nicht einer möglichen Strafverfolgung durch die Bundesbehörden aussetzen und daher nicht medizinisches Marihuana verteilen oder produzieren", erklĂ€rte Dr. Alfredo Vigil, der Leiter des Ministeriums.

Das Ministerium wird Patienten weiterhin die Berechtigung zum Besitz von Cannabis erteilen und sie so vor staatlicher Strafverfolgung schĂŒtzen, erklĂ€rte Vigil. Bisher erhielten 30 Patienten seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Juli 2007 die Erlaubnis zur Teilnahme an dem Programm. Der Generalstaatsanwalt von Neumexiko schrieb in einem Brief vom 6. August, dass das Gesundheitsministerium und seine Angestellten sich bundesbehördlicher Strafverfolgung ausgesetzt sehen könnten, wenn sie den Teil des Gesetzes umsetzen, der sich mit der staatlich lizenzierten Produktion und Verteilung der Drogen befasst. Das Gesetz verlangt, dass das Ministerium bis zum 1. Oktober Regelungen fĂŒr die Lizenzierung von Produzenten und die Entwicklung eines Verteilungssystems festlegt. Eine solche Passage ist in den Gesetzen der 13 Staaten, die die medizinische Verwendung von Cannabis legalisiert haben, einzigartig.

(Quellen: Associated Press von 10. August 2007, Albuquerque Tribune vom 15. August 2007)

Kurzmeldungen

Wissenschaft — Cannabiskonsum

Nach statistischen Daten von StĂ€dten in Kalifornien, Colorado, dem Staat Washington und Oregon, die von Wissenschaftlern des texanischen A&M-Zentrums fĂŒr Gesundheitswissenschaften vorgestellt wurden, gab es keinen Einfluss der medizinischen Cannabisgesetze auf den Umfang des illegalen Cannabiskonsums. Die Forscher nehmen an, dass die "Verwendung der Droge durch Personen, die bereits krank sind, sie 'entglorifizieren' könnte und daher wenig beitragen wĂŒrde, um den Konsum durch andere zu fördern". (Quelle: Gorman DM, et al. Int J Drug Policy 2007;18(3):160-7.)

USA — Razzien in Kalifornien

Die Razzien in Kalifornien gegen Cannabis-Verteilungsstellen fĂŒr Patienten gehen weiter. Im vergangenen Monat hat die Bundesdrogenbehörde DEA (Drug Enforcement Administration) 10 Verteilungsstellen in Los Angeles durchsucht, mehr als 240 kg Cannabis konfisziert und fĂŒnf Personen verhaftet. (Quelle: Reuters vom 14. August 2007)

Wissenschaft — Gewalt

GemĂ€ĂŸ dem Zentrum fĂŒr Suchtforschung von British Columbia (Kanada) spielte der Konsum von Alkohol und Kokain eine wichtige Rolle bei der ErklĂ€rung fĂŒr das Entstehen von Gewalt, wĂ€hrend Cannabis ohne relevanten Einfluss war. Gruppen von Personen, die sich in Behandlung wegen primĂ€rer Probleme mit Kokain (n = 300), Cannabis (n = 128), Alkohol (n = 110), anderen Drogen (33), Tabak (n = 249) oder Spielsucht (n = 199) befanden, fĂŒllten dazu Fragebögen aus. (Quelle: Macdonald S, et al. Addict Behav, 13. Juli 2007; [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Schweiz — AndrĂ© FĂŒrst

Nach der Abweisung einer Berufung vor dem Bundesgericht muss AndrĂ© FĂŒrst, der GrĂŒnder von Hanf-Info, eine Haftstrafe von 29 Monaten verbĂŒĂŸen. (Quelle: www.hanf-info.ch)

Wissenschaft — Morbus Huntington

In tierexperimentellen Studien schĂŒtzte Cannabidiol (CBD) vor der SchĂ€digung einer bestimmten Gehirnregion (Striatum) durch eine Chemikalie. Die Forscher folgerten, dass CBD einen Nervenschutz gegen SchĂ€den des Striatums liefert, was fĂŒr den Morbus Huntington, eine Erkrankung, die durch den Verlust von Nervenzellen des Striatums charakterisiert ist, relevant sein könnte. (Quelle: Sagredo O, et al. Eur J Neurosci, 2. August 2007; [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

Wissenschaft — Giftigkeit fĂŒr das Herz

Die Verwendung von Doxorubicin, ein wirksames Antikrebsmittel, kann das Herz schĂ€digen, was seine klinische Verwendung einschrĂ€nkt. Bei Forschung mit MĂ€usen wurde nachgewiesen, dass zwei CB1-Rezeptorantagonisten vor dieser SchĂ€digung schĂŒtzten könnten. (Quelle: Mukhopadhyay P, et al. J Am Coll Cardiol 2007;50(6):528-36.)