Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit

IACM-Informationen vom 12. April 2003

Authors

USA — Gesetzesvorlage für "Verteidigung mit medizinischer Notwendigkeit" im Repräsentantenhaus

Einige Gesetzgeber haben eine Initiative gestartet, die es Angeklagten aus Staaten mit legalisierter medizinischer Verwendung von Cannabis erlauben würde, "medizinische Notwendigkeit" als Verteidigung gegen bundesstaatliche Anklagen wegen Drogenvergehen zu verwenden. Das "Gesetz zur Wahrheit bei Strafverfahren", das am 10. April im US-amerikanischen Repräsentantenhaus eingebracht wurde, würde Angeklagten, die wegen des Anbaus oder der Verteilung von Marihuana angeklagt sind, das Recht zur Informierung der Geschworenen geben, dass sie in ihrem Staat legal handeln.

Unterstützer der Gesetzesvorlage bezeichnen den Vorschlag als einen Weg zum Schutz des demokratischen Prozesses in Staaten, in denen Wähler oder Gesetzgeber Gesetzesvorlagen angenommen haben, die die medizinische Verwendung von Cannabis unterstützen. Die Vorlage wurde durch die Verurteilung von Ed Rosenthal motiviert, der im Januar wegen Vergehen gegen die Bundesgesetze verurteilt worden war. Der mit diesem Fall betraute Richter hinderte Rosenthals Verteidiger daran, die Geschworenen darüber zu informieren, dass das Handeln des Angeklagten in jenem Staat (Kalifornien) legal war.

Der Oberste Gerichtshof hatte im Jahre 2001 entschieden, dass die "medizinische Notwendigkeit" nicht als eine gültige Verteidigung gegen Bundesanklagen wegen Marihuanavergehen verwendet werden könne. Die neue Gesetzesvorlage würde einen Schlüsselbereich der Bundesdrogengesetze ändern, indem sie staatliche Gesetze zu einem Faktor bei Bundesdrogenvergehen machen würde.

Einige Republikaner haben die Gesetzesvorlage mit der Begründung unterstützt, dass sie die Bundesregierung daran hindere, sich in staatliche Gesetze einzumischen. Es war allerdings am 10. April unklar, wie viele Mitglieder des Repräsentantenhauses die Vorlage unterstützen würden.

(Quellen: Reuters vom 10. April 2003, Associated Press vom 10. April 2003)

Wissenschaft — Dexanabinol-Studie gegen post-operative Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit

Pharmos Corporation kündigte am 8. April an, dass es eine Phase-II-Sicherheits-Studie zur Bestimmung der Wirksamkeit von Dexanabinol bei der Reduzierung der Schädigung der geistigen Leistungsfähigkeit nach Operationen begonnen habe. Bei dieser Schädigung handelt es sich um einen Zustand, der bei einer großen Zahl von Patienten auftritt, die eine Bypass-Operation am Herzen erhalten, und kognitive Beeinträchtigungen bleiben bei bis zu 30 % bestehen.

Dexanabinol ist ein Abkömmling des THC, der jedoch nicht an den Cannabinoid-1-Rezeptor bindet, und daher keine psychischen Wirkungen verursacht. Bis zu 200 Patienten sollen in die neue Studie in drei israelischen medizinischen Zentren aufgenommen werden. Dexanabinol wird simultan in einer Multicenter-Phase-III-Studie zur nervenschützenden Behandlung bei traumatischen Hirnverletzungen getestet, in die die letzten Patienten in diesem Jahr aufgenommen werden sollen.

Klinische Hinweise auf das therapeutische Potenzial von Dexanabinol bei der Vorbeugung kognitiver Beeinträchtigungen nach Operationen ergaben sich in einer Phase-II-Studie zu traumatischer Hirnverletzung, die im Jahre 2000 abgeschlossen worden war. Als ein wichtiges sekundäres Ergebnis dieser Studie zeigten Patienten, die mit Dexanabinol behandelt worden waren, im Vergleich zu Placebo eine statistisch signifikante Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit und Orientierung drei und sechs Monate nach der Verletzung.

(Quelle: PRNewswire vom 8. April 2003)

Kurzmeldungen

Wissenschaft Großbritannien — GW Pharmaceuticals

GW Pharmaceuticals erklärte am 31. März, dass es sein erstes verschreibbares Medikament zur Zulassung bei der medizinischen Kontroll-Agentur eingereicht habe. Ein Sprecher erklärte, die Firma befinde sich weiterhin in Gesprächen mit möglichen Vermarktungspartnern für das Medikament, das in den Mund gesprüht wird. Ein Partner werde innerhalb des ersten Halbjahres 2003 genannt werden und die Zulassung des Medikamentes werde wahrscheinlich am Ende dieses Jahres erfolgen, sagte der Sprecher. (Quelle: Reuters vom 31. März 2003)

Wissenschaft — Spastik

Ein Fallbericht wurde vorgestellt. THC war wirksam bei der Reduzierung von Spastik und Myokloni bei einem Kind mit neuronaler Ceroidlipofuscinose vom Typ Jansky-Bielschowsky. Lorenz R. Neuroendocrinol Lett 2002 Oct-Dec;23(5-6):387-90.

Wissenschaft — Entzündung und Schmerzen

Forscher von GlaxoWellcome zeigten, dass der CB1- und CB2-Cannabinoidrezeptor an der Modulation entzündlicher Schmerzen beteiligt war. Das Cannabinoid HU210 wirkte schmerzlindernd und entzündungshemmend am CB1-Rezeptor und entzündungshemmend am CB2-Rezeptor. (Quelle: Clayton N, et al. Pain 2003 Apr;96(3):253-60)

Wissenschaft — Allergien

In Tierversuchen mit Mäusen verringerten THC und Cannabinol (CBN) die Zunahme der Interleukine IL-2, IL-4, IL-5 und IL-13 in Reaktion auf eine Sensibilisierung mit Ovalbumin. Zudem war der durch Ovalbumin induzierte Anstieg des Serum-IgE und der Schleimüberproduktion durch die beiden Cannabinoide deutlich vermindert. Die Autoren schlossen daraus, dass ihre Ergebnisse nahe legen, dass Cannabinoide "durch die Hemmung der Expression kritischer T-Zell-Zytokine und der damit verbundenen entzündlichen Reaktion einen möglichen therapeutischen Nutzen in der Behandlung von allergischen Atemwegserkrankungen zeigen". (Jan TR, et al. Toxicol Appl Pharmacol 2003 Apr 1;188(1):24-35)

Schweiz — Cannabis legal, aber teurer

Eine Kommission des Nationalrates (entspricht etwa dem deutschen Bundestag) hat die geplante Änderung des Betäubungsmittelgesetzes verabschiedet. Danach soll Cannabiskonsum für Personen über 16 Jahren straffrei, jedoch teurer werden. Es ist eine Steuer in Höhe von 8 Franken (5,5 Euro) pro Gramm bei einem THC-Gehalt unter 10 % und 15 Franken (10 Euro) bei einem THC-Gehalt bis 15 % eingeführt werden, die zum Teil zur Suchtprävention verwendet werden soll. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes soll im Mai im Plenum des Nationalrates beraten werden. (Quelle: SDA vom 28. März 2003)

USA — Missouri

Wähler in der Stadt Columbia, Missouri, haben eine Gesetzesvorlage abgelehnt, die die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt und die Strafen für den Besitz der Droge bei Freizeitkonsum reduziert hätte. Etwa 58 Prozent sprachen sich bei der Wahl am 8. April gegen Proposition 1 aus. Die Gesetzesvorlage hätte Columbia zum einzigen Ort in Missouri gemacht, in dem medizinisches Marihuana für Scherkranke als legal erklärt worden wäre. (Quelle: Associated Press vom 9. April 2003)

Jamaika — Legalisierung erwartet

Generalstaatsanwalt General Nicholson erklärte am 29. März, dass die Legalisierung von Cannabis nun vorbereitet werde. Er sagte nicht, wann die Gesetzessvorlage das Parlament erreichen werde, betonte jedoch, dass die Entkriminalisierung innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes realisiert werde. "Ja, es wird nur für den persönlichen Konsum sein", erklärte er dem Sunday Observer. Etwa vor zwei Jahren hatte eine von Premierminister Patterson ernannte Nationale Ganja-Kommission die Entkriminalisierung der Droge empfohlen. Der Bericht der Kommission ist verfügbar unter: www.cannabis-med.org/science/jamaica.htm. (Quelle: The Jamaica Observer vom 30. März 2003)

Wissenschaft — Herz

Exogene und endogene Cannabinoide, die am CB1-Rezeptor binden, reduzierten dosisabhängig die Kontraktionsleistung des Herzmuskels. Ein CB1-Rezeptorantagonist und Indomethacin blockierten diese Wirkungen. (Quelle: Bonz A, et al. J Cardiovasc Pharmacol 2003 Apr;41(4):657-664)