Veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert
Lesezeit

ACM-Mitteilungen vom 19. September 2021

Authors

Liebe Leserin, lieber Leser,

auf der Mitgliederversammlung der ACM am Samstag, den 18. September 2021 haben wir Veränderungen im Vorstand hinsichtlich der Patientenvertreter vorgenommen. Die Mitgliederversammlung hat auf Vorschlag des Vorstandes zwei Mitglieder des dreiköpfigen Sprecherrats des Selbshilfenetzwerk Cannabis Medizin, der Vertretung von Cannabispatienten in Deutschland, in den Vorstand aufgenommen.

Es ist nunmehr möglich, sich alle Vorträge der Fortbildungsveranstaltung am 20. März 2021 online anzuschauen. Es gibt ein breites Spektrum von Referenten, Mediziner aus der Praxis und von großen Kliniken, Apotheker, Juristen und Grundlagenforscher. Die Vorträge sind jeweils 10-15 Minuten lang, sodass sich Interessierte kurz und knapp informieren können.

Der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen hat kürzlich ein lesenswertes Positionspapier zum Thema Cannabis als Medizin veröffentlicht.

Viel Spaß beim Lesen!

Franjo Grotenhermen

Neue Patientenvertreter in den Vorstand der ACM gewählt

Die ordentliche Mitgliederversammlung der ACM des Jahres 2020 fand am 18. September 2021 erstmals als Hybrid-Veranstaltung, sowohl im ACM-Büro in Steinheim als auch via Zoom statt. Da dieses Format gut angenommen wurde, ist das möglicherweise auch ein Format für die Zukunft.

Auch im vergangenen Jahr konnten wir eine weiter steigende Mitgliederzahl verzeichnen. Sie liegt gegenwärtig bei etwa 900. In den vergangenen Jahren konnten wir vor allem unser Serviceangebot ausweiten, darunter insbesondere kostenlose Cannabisausweise, kostenloses Patiententelefon, kostenlose Videos zu unterschiedlichen Themen auf der ACM-Webseite und eine kostenlose monatliche Möglichkeit der Weiterbildung für Kassenärzte.

Nachdem sich Axel Junker als einer der beiden bisherigen langjährigen Sprecher des Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) von dieser Aufgabe zurückgezogen hat und auch Gabriele Gebhardt, diese Arbeit seit vielen Jahren sehr erfolgreich geleistet hat, gibt es nun einen neuen Sprecherrat aus 3 Personen, Angelika Lingelbach, Max Plenert und Gero Kohlhaas. Das SCM ist der mit Abstand bedeutendste Zusammenschluss von Cannabispatienten in Deutschland. Die bisherigen Patientenvertreter im Vorstand waren Carsten Elfering, der nach 15 Jahren aus dem Vorstand ausscheidet, und Gabriele Gebhardt, die für eine Übergangszeit noch im Vorstand bleibt. Neu und einstimmig gewählt wurden auf Vorschlag des SCM-Sprecherrats, unterstützt vom ACM-Vorstand, Angelika Lingelbach und Gero Kohlhaas.

Der aktuelle Vorstand besteht daher aus Professorin Kirsten Müller-Vahl (1. Vorsitzende), Dr. Franjo Grotenhermen (2. Vorsitzender), Gabriele Gebhardt, Dr. Sylvia Mieke, Rainer Thewes, Dr. Thorsten Tuschy, Angelika Lingelbach und Gero Kohlhaas.

Das Thema Weiterbildung spielt eine wichtige Rolle bei der Arbeit der ACM. Im Jahr 2020/21 wurde eine in 2 Ausbildungsgruppen von jeweils 18 Personen gut angenommene Ausbildung zum „ACM-zertifizierten Berater für Medikamente auf Cannabis Basis“ durchgeführt. Im Juli haben die erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Zertifikat erhalten. In Kürze werden wir den Beginn der nächsten 2 Kurse ankündigen können. Auf der Warteliste stehen schon etwa 30 Interessenten.

Der kürzlich ins Leben gerufene monatlich stattfindende „Qualitätszirkel Cannabis als Medizin“ ermöglicht Kassenärztinnen und Kassenärzten eine kostenlose regelmäßige Weiterbildung mit Fallbesprechungen unter der Leitung von Prof. Müller Vahl und Dr. Grotenhermen. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat bereits mündlich die Zusage erteilt, dass künftig Fortbildungspunkte für die Teilnahme vergeben werden. Wir werden in Kürze berichten, wie weitere Interessierte teilnehmen können, wenn auch schriftlich geklärt ist, wie viele CME-Punkte vergeben werden.

Ein Zitat von Olaf Scholz (SPD)

“Ich persönlich, das gebe ich gerne zu, war immer sehr skeptisch, was bestimmte Fragen betrifft, die z.B. einen toleranteren Umgang betreffen mit dem Kiffen. Aber meine Jugendorganisation hat mich überzeugt, dass wir da ein bisschen mehr Lockerheit entwickeln müssen zumindest für eine bestimmte Form bei der Originalabgabe von Stoffen in diesem Zusammenhang, um das besser in den Griff zu bekommen. Aber es bleibt dabei, dass das keine gesunde Sache ist.”

Olaf Scholz (SPD) - Finanzminister und Kanzlerkandidat der SPD, am 06.09.2021 in der ARD-Sendung “Deutschland3000 - ‘ne gute Stunde mit Eva Schulz” - ab ca. Minute 14:40.

Olaf Scholz, sind Sie das kleinere Übel? - Der Kanzlerkandidat im Talk

Kein Zitat von Daniela Ludwig (CSU)

Am 25. August hatte der Geschäftsführer der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU) eine E-Mail geschickt, mit der Bitte um eine Darlegung ihrer Position zu den Forderungen der ACM. Eine Antwort ist jedoch bisher ausgeblieben.

„Sehr geehrte Frau Ludwig,

wir haben die drogenpolitischen Sprecher:innen der im Bundestag vertretenen Parteien gefragt, wie sie sich zu der Einschätzung der gegenwärtigen Situation und den daraus entstandenen Forderungen der ACM stellen, die von einer Gruppe von Ärzten und Wissenschaftlern auf Initiative von Professor Heino Stöver und Dr. Ingo Michels formuliert wurden:

Die Antworten finden Sie hier.

Freizeitkonsumenten von Cannabis wird es freuen, dass Sie sich dafür einsetzen möchten, dass der Besitz von bis zu 6 g Cannabis künftig als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat behandelt werden soll. Für Patienten, die Cannabis aus medizinischen Gründen benötigen, ändert sich durch diesen Vorstoß leider nichts.

Die ACM ist der Auffassung, dass ein Cannabisbesitz von Patientinnen und Patienten, die nach ärztlicher Beurteilung Cannabis als Medizin benötigen, straffrei sein sollte. Wir können nicht erkennen, was daran kriminell sein sollte, warum sie sich oder der Gesellschaft schaden sollten, wenn Patienten 50 g für ihren eigenen Bedarf besitzen. Patientinnen und Patienten ohne Kostenübernahme und ohne ausreichende finanzielle Mittel zur Finanzierung ihrer Medikamente aus der Apotheke sind gegenwärtig "kriminelle Wiederholungstäter" und werden vor Gericht weiterhin so behandelt, auch wenn beim Strafmaß im Allgemeinen ihre besondere Situation berücksichtigt wird.

.

Wie Ihnen bekannt ist, hatte das Bundesverwaltungsgericht in seiner Begründung zum Urteil vom 19. Mai 2005 (BVerwG 3 C 17.04,) mit Verweis auf die Strafverfolgung von Patienten aufgrund der damaligen Rechtslage ausgeführt: "In das Recht auf körperliche Unversehrtheit kann nicht nur dadurch eingegriffen werden, dass staatliche Organe selbst eine Körperverletzung vornehmen oder durch ihr Handeln Schmerzen zufügen. Der Schutzbereich des Grundrechts ist vielmehr auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder wenigstens gemildert werden kann und wenn dadurch körperliche Leiden ohne Not fortgesetzt und aufrechterhalten werden."

Ich möchte Sie daher nicht fragen, ob Sie Verbesserungen beim Antragsprozess auf eine Kostenübernahme für cannabisbasierte Medikamente befürworten, denn das ist unserer Auffassung nach eine Selbstverständlichkeit, sondern ob auch in Zukunft Patientinnen und Patienten, die Cannabis entsprechend einer ärztlichen Bescheinigung aus medizinischen Gründen benötigen und nicht in den Genuss einer Kostenübernahme gelangen, nach Ihrer Auffassung Kriminelle sind.

Wir möchten Ihre Antwort gern in den ACM-Mitteilungen am 4. September 2021 oder eventuell auch erst am 18. September veröffentlichen.

Wir würden uns daher über eine Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Franjo Grotenhermen“

Presseschau: AMP Alternative Medical Products und die Waldhausklinik Deuringen kündigen klinische Studie zur Untersuchung der Wirkung von medizinischem Cannabis an (Finanznachrichten)

Erfurt / Berlin und Stadtbergen, Deutschland, den 13. September 2021 - AMP Alternative Medical Products Inc. (Frankfurt: C4TA, ISIN: CA0318961038) (CSE: XCX), ein pharmazeutischer Lieferant von medizinischen Cannabisprodukten für deutsche Apotheken, und die WaldhausKlinik Deuringen gGmbH ("Waldhausklinik"), eine gemeinnützige Akutklinik für Innere Medizin im Freistaat Bayern, geben bekannt, dass sie eine Kooperation zur Erforschung der Wirksamkeit und Sicherheit von medizinischem Cannabis eingegangen sind.

AMP Alternative Medical Products und die Waldhausklinik Deuringen kündigen klinische Studie zur Untersuchung der Wirkung von medizinischem Cannabis an

Der Geschäftsführer der Waldhausklinik in Augsburg und Gesundheitswissenschaftler Dr. Dr. Tobias Romeyke wird bei den zuständigen Behörden eine klinische Studie zum therapeutischen Einsatz von Cannabis-Extrakten mit dem Schwerpunkt Schmerztherapie bei Patienten beantragen, die an multilokulären chronischen Schmerzen leiden. Im Rahmen einer retrospektiv kontrollierten Studie sollen THC- und CBD-haltige Cannabis-Arzneimittel in einem multimodalen Behandlungssetting eingesetzt werden. Darüber hinaus sind weitere Fallstudien für die wissenschaftliche Auswertung geplant.

AMP wurde von der Waldhausklinik ausgewählt, um den an der Studie teilnehmenden Patienten medizinische Cannabis-Extrakte gemäß der Gute Herstellungspraxis der Europäischen Union ("EU-GMP") zur Verfügung zu stellen.

Das Hauptziel dieser kontrollierten Langzeitstudie ist die Bewertung der Wirksamkeit von THC und CBD in medizinischem Cannabis in Bezug auf Schmerzen, Lebensqualität und Schmerzmittelkonsum. Zu den sekundären Zielen gehört auch die Erfassung des psychiatrischen und allgemeinen medizinischen Zustands der Patienten, einschließlich möglicher Nebenwirkungen.

Bis zu vierzig Patienten werden an einer zweijährigen klinischen Studie teilnehmen und können die Behandlung fortsetzen, wenn ihr Arzt dies nach Abschluss der Studie genehmigt.

Mehr als 128.000 deutsche Patienten haben im Jahr 2020 medizinische Cannabis-Produkte von Ärzten verschrieben bekommen, von denen laut der sechsten Ausgabe des European Cannabis Report, der von Prohibition Partners erstellt wurde, 90 Prozent der Verschreibungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden. Abgelehnte Versicherungsanträge sind in der Regel auf einen Mangel an unterstützenden klinischen Belegen zurückzuführen.

in klinische Forschungsstudien zu medizinischem Cannabis, die in Deutschland durchgeführt werden, mit dem Ziel, den Zugang für Patienten zu verbessern, klinische Nachweise für Ärzte zu erbringen, die Zahl der abgelehnten Anträge zu senken und die Kostenübernahme für medizinische Erkrankungen, die mit medizinischem Cannabis behandelt werden können, durch die gesetzlichen Krankenkassen zu fördern.

Der Geschäftsführer der WaldhausKlinik Deuringen, Dr. Dr. Tobias Romeyke, erklärte dazu: "Es ist wichtig, dass Deutschland damit beginnt, seine eigenen klinischen Studien

zum möglichen medizinischen Nutzen von Cannabis durchzuführen. Der komplette therapeutische Katalog medizinischer Cannabis-Produkte von AMP gewährleistet, dass den Patienten in unserer Studie alle Verschreibungsmöglichkeiten für ihre Behandlung zur Verfügung stehen."

Dazu sagte Dr. Stefan Feuerstein, President und Director von AMP: "Die Investition von AMP in klinische Studien zu medizinischem Cannabis, die in Deutschland durchgeführt werden, kann der Gesundheit der Patienten zugutekommen, da die Ärzte über mehr Informationen verfügen, um die richtige Diagnose zu stellen und das richtige Präparat zu verschreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen könnten feststellen, dass medizinisches Cannabis eine wichtige Rolle bei der Behandlung von Schmerzen und bei anderen Therapien spielen kann, was möglicherweise die Patientengesamtkosten senkt." (…)