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ACM-Mitteilungen vom 8. Februar 2020
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Liebe Leserin, lieber Leser,
die von der ACM unterstütze Klage eines Patienten mit Cluster-Kopfschmerzen für den Eigenanbau von Cannabis geht in die nächste Runde. Nachdem die Bundesopiumstelle den Antrag abgelehnt hat, hatte er vor dem Verwaltungsrecht Köln eine Klage eingereicht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat in seiner Stellungnahme vom 22. November 2019 mit Verweis auf das Cannabis als Medizin-Gesetz aus dem Jahr 2017 die Auffassung vertreten, dass aufgrund des Gesetzes alle Patienten, die eine Behandlung mit Cannabis bzw. cannabisbasierten Medikamenten benötigen, diese auch von der Krankenkasse erstattet bekommen. Der Anwalt des Patienten hat am 4. Februar 2020 seine Klagebegründung an das Verwaltungsgericht Köln geschickt. Wir dokumentieren die Begründung in Auszügen.
Wer sich ebenfalls an einer solchen Klage beteiligen möchte, möge sich bei der ACM (info@cannabis-med.org) melden. Sinnvolle Voraussetzungen sind eine Ausnahmeerlaubnis für die Verwendung von Cannabisblüten aus der Apotheke zwischen 2012 und 2017 durch die Bundesopiumstelle, ein abgelehnter Kostenübernahmeantrag durch die Krankenkasse und eine verlorene Klage vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung der Krankenkasse.
Ein Interessierter aus dem Wahlkreis von Daniela Ludwig (CSU), der neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, hatte die Möglichkeit in Begleitung eines Vertreters des DHV mit ihr über das Thema Cannabis zu sprechen. Zusammenfassend hatten die Gesprächsteilnehmer den Eindruck, dass Frau Ludwig das Thema Cannabis als Medizin durch die Gesetzesänderung im Jahr 2017 als weitgehend gelöst betrachtet, und dass Patienten im Allgemeinen auch keine Probleme haben, einen Arzt, der sie bei einer Kostenübernahme unterstützt, finden. Sie hat angeboten, betroffenen Patienten im Einzelfall zu helfen, falls es Probleme bei der Arztsuche gibt.
Jüngst gingen Warnungen der Verbraucherzentralen vor CBD-Produkten durch die Medien. Wie die Verbraucherzentralen der ACM mitteilten, basieren diese Warnungen vor allem auf einer Untersuchung von 28 Produkten durch Dr. Dirk Lachenmeier und Kollegen, die bisher noch nicht veröffentlicht ist. Die Autoren des Berichts schrieben, dass „10 Produkte (38 %) THC oberhalb des niedrigsten beobachteten Nebenwirkungsniveaus (lowest observed adverse effects level ) (2,5 mg/Tag) enthielten“ (Übersetzung aus dem englischen). CBD befand sich dagegen in keinem der Produkte in so hohen Konzentrationen, dass sie hätten zu Nebenwirkungen führen können.
Lachenmeier ist Mitarbeiter des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe. Er hatte mehrere CBD-Produkte untersuchen lassen und dabei festgestellt, dass mögliche Nebenwirkungen einiger Produkte nicht auf CBD, sondern auf den geringen in den Produkten noch vorhandenen THC-Mengen zurückzuführen seien. Der Geschäftsführer der ACM, Dr. Franjo Grotenhermen, und die Vorsitzende der ACM, Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl machten in Interviews mit dem Deutschlandfunk sowie mit der Berliner Zeitung/dem Kölner Stadtanzeiger deutlich, dass geringe CBD-Mengen nicht mit Nebenwirkungen einhergehen und bestätigten damit die Einschätzung von Dr. Lachenmeier hinsichtlich der Gefahren durch das in den Nahrungsergänzungsmitteln enthaltene CBD.
Die ACM hat mit dem neuen Unternehmen Endoxo, das Nahrungsergänzungsmittel und andere Produkte auf der Basis von Nutzhanf verkauft, eine Vereinbarung getroffen, dass ACM-Mitglieder erhebliche Rabatte auf die Produkte erhalten. Bisher existiert nur eine Facebook-Seite, und die Produkte sind nur bei Hanf Zeit erhältlich. Wir laden andere Firmen herzlich ein, dies ebenfalls tun oder mit der Geschäftsführung der ACM zu überlegen, wie eine Unterstützung der ACM oder von ACM-Mitgliedern aussehen kann.
Hier noch einige Termine:
Freitag 26. Juni 2020: Beginn der Ausbildung zum ACM-zertifizierten Sachverständigen für Medikamente auf Cannabisbasis
Samstag 27. Juni 2020 (vormittags): Treffen regionaler Selbsthilfegruppen
Samstag, 27. Juni 2020 (nachmittags): Mitgliederversammlung der ACM e.V.
Die ACM plant noch in diesem Jahr eine Fortbildungsveranstaltung für Ärzte, da es ein großes Interesse in der internen Mailingliste der ACM für Ärztinnen und Ärzte gibt. Wir hoffen, Ort, Zeit, vorläufiges Programm und Kosten bald bekannt geben zu können.
Und zum guten Schluss:
Das Patiententelefon der ACM wird sehr gut angenommen, sodass wir in Kürze die Beratungsseiten erweitern wollen. Auch das Interesse am Cannabisausweis der ACM nimmt stetig zu. Vor allem steigt die Akzeptanz bei Apothekern und Ärzten. Gegenwärtig geben wir monatlich etwa 200 bis 500 Ausweise kostenlos ab. Wir gehen davon aus, dass sich dieser Ausweis in den kommenden Jahren als Standard durchsetzen wird.
Im Februar 2020 erhalten alle zahlenden ACM-Mitglieder den neuen personalisierten ACM-Ausweis im Scheckkartenformat, zusammen mit der Spendenbescheinigung für das Jahr 2019 und dem neuen ACM-Magazin 2020.
Viel Spaß beim Lesen!
Franjo Grotenhermen
Termine
Mitgliederversammlung der ACM e.V.
Die ACM-Mitgliederversammlung findet in diesem Jahr am 27. Juni 2020 im ACM-Büro in Steinheim statt. Beginn: 13:30 Uhr. Zahlende Mitglieder der ACM erhalten eine Einladung mit der Tagesordnung.
Am Vormittag findet ein Treffen der Selbsthilfegruppen im Rahmen der ACM-Patientenhilfe statt. Mitglieder der Patientenhilfe besprechen noch intern Details des Treffens.
Ausbildung zum ACM-zertifizierten Sachverständigen für Medikamente auf Cannabisbasis
Am 26. Juni 2020, dem Tag vor der ACM-Mitgliederversammlung beginnt eine Ausbildung ACM-zertifizierte Sachverständige für Medikamente auf Cannabisbasis. Die Ausbildung wird geleitet von Dr. Franjo Grotenhermen (Arzt) und Rainer Thewes (Sozialpädagoge). Die Ausbildung wird modular aufgebaut sein. Das bedeutet, dass man in weiteren Ausbildungsschritten seine Kompetenzen erweitern kann.
Es ist vorgesehen, dass die Ausbildung mit einer monatlichen Supervision via Zoom verbunden wird. Dadurch können aktuelle Fälle und Fragen sowie Neuigkeiten besprochen und vermittelt werden. Nähere Informationen zu den Themen und zum Preis sowie Folgeterminen folgen. Zur Teilnahme an der Supervision via Zoom ist eine Kamera am Computer oder im Handy mit Kamera erforderlich.
Das Ziel des ersten Moduls am 26. Juni 2020 ist die Fähigkeit zur Unterstützung von Patienten bei der Arztsuche, bei der Vorbereitung auf den ersten Arztbesuch, bei der Antragstellung für einen Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse sowie beim Widerspruch gegen eine Ablehnung der Kostenübernahme. Durch die Beratung des Patienten soll auch den beteiligten Ärzten Arbeit abgenommen werden.
Anwaltliche Stellungnahme für den Eigenanbau vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht
Am 4. Februar 2020 hat Dr. Oliver Tolmein, der Anwalt eines Patienten, der an Cluster-Kopfschmerzen leidet, vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Schreiben der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Stellung genommen. Das BfArM betrachtet die Klage als unbegründet. Der Betroffene wird von seiner Hausärztin und einem Neurologen unterstützt, die gegenüber der Krankenkasse deutlich gemacht haben, dass eine Therapie mit Cannabis notwendig ist. Die Krankenkasse sieht die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nach § 31 Abs. 6 SGB V insbesondere nicht erfüllt, weil es keine ausreichenden klinischen Studien zur Wirksamkeit von Cannabis bei Cluster-Kopfschmerzen gibt. Cannabis ist das einzige Präparat, das den Patienten hilft. Aus finanziellen Gründen kann er sich Cannabis allerdings nicht leisten und ist seine Erkrankung unbehandelt ausgeliefert.
In dem dreiseitigen Schreiben des Anwalts heißt es:
„Entgegen der Auffassung der Beklagten hat der Bundesgesetzgeber mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften (…) keineswegs eine Regelung geschaffen, die die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellt und daher die mit dieser Klage begehrte Eigenanbaugenehmigung im Wege einer Ausnahmegenehmigung ausschließt.
(…)
Eine große Zahl von Patienten, darunter nicht wenige, die über eine Ausnahmegenehmigung des BfArM nach § 3 BtmG aus der Zeit vor Inkrafttreten der neuen Rechtslage verfügten (wie der Kläger in diesem Verfahren auch), erhalten aber kein Medizinal-Cannabis zulasten der GKV nach § 31 Abs. 6 SGB V.
(…)
Im Ergebnis ist- entgegen der Entscheidung des hier erkennenden Gerichts vom 05.02.2018 (7 K 3308/15) – festzustellen, dass der Staat durch die Einstufung von Cannabisblüten als verschreibungsfähige und erstattungsfähige Betäubungsmittel zwar frühere rechtliche Zugangshindernisse beseitigt haben mag, einen anderen Weg zur Versorgung sämtlicher bedürftiger Patienten hat er damit nicht geschaffen. Selbst die Versorgung sämtlicher bedürftiger Patienten hat er damit nicht geschaffen. Selbst die im Gesetz formuliert Anforderung, dass die Genehmigung der Verordnung „nur in begründetem Ausnahmefällen“ abgelehnt werden darf, läuft ins Leere und wird von den Kassen in bemerkenswertem Umfang ignoriert, ohne dass die sozialgerichtliche Rechtsprechung hier dem Willen des Gesetzgebers Ausdruck verschaffte.
(...)“
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung bietet Hilfe bei der Arztsuche an
In einem persönlichen Gespräch mit Daniela Ludwig, der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, hat diese zugesichert, Patienten, die eine Medikation auf Cannabisbasis benötigen, bei der Arztsuche helfen zu wollen.
Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin.
Presseschau: Barmer: In Bayern ist Cannabis besonders gefragt (Deutsche Apotheker Zeitung)
Die Barmer hat neue Zahlen zu Anträgen auf eine Kostenübernahme für die Versorgung mit Medikamenten auf Cannabisbasis veröffentlicht. Gemäß eines Artikels in der Deutschen Apotheker Zeitung ist Frau Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer überzeugt, dass Cannabis richtig eingesetzt für schwerkranke Patienten eine „wertvolle Therapieoption“ sein könne.
Barmer: In Bayern ist Cannabis besonders gefragt
Seit bald drei Jahren ist Cannabis als Medizin erstattungsfähig – dafür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt sein. Nicht jeder Patient, der meint Cannabis sei gut für ihn, bekommt es auch bewilligt. Nun zieht die Barmer Bilanz: Die Zahl der Anträge auf eine Kostenübernahme steigt beständig, rund zwei Drittel von ihnen werden auch bewilligt. Allerdings gibt es deutliche regionale Unterschiede.
Am 10. März 2017 trat das „Cannabis-Gesetz“ in Kraft. Die medizinische Anwendung von Cannabisblüten und- zubereitungen wurde zum Bestandteil der Regelversorgung: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für die Therapie mit Medizinalhanf nun übernehmen – wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So muss eine schwerwiegende Erkrankung vorliegen, für die keine andere allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie zur Verfügung steht oder diese mit nicht tolerierbaren Nachteilen einhergeht. Bei der Erstverordnung bedarf es zudem der Genehmigung der Krankenkasse, die vor Beginn der Leistung zu erteilen ist.
Die Barmer meldet nun: Von März bis Ende Januar dieses Jahres sind bei ihr 14.986 Anträge auf cannabishaltige Arzneimittel eingegangen. Davon wurden 10.255, also 68,4 Prozent bewilligt und 4.731 abgelehnt. Die Zahl der Anträge auf Kostenübernahme ist dabei nach und nach gestiegen. Während es sich von März bis einschließlich Dezember 2017 um 3.090 Anträge gehandelt habe, waren es im darauffolgenden Jahr 5.238 und im vergangenen Jahr 6.094 Anträge. Die Bewilligungsquote lag 2017 bei 65 Prozent, stieg im Jahr 2018 auf 72 Prozent an und ging im vergangenen Jahr zurück auf 67 Prozent.
„Cannabis-Anträge werden zum Beispiel dann abgelehnt, wenn sie bei Krankheitsbildern zum Einsatz kommen sollen, für die andere Therapiealternativen noch nicht geprüft wurden“, erklärt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der Barmer. Grundsätzlich ist sie aber überzeugt, dass Cannabis richtig eingesetzt für schwerkranke Patienten eine „wertvolle Therapieoption“ sein könne. Es handele sich aber um ein komplexes Arzneimittel, das medizinisches Spezialwissen erfordere. Es sei kein Allheilmittel. „Cannabishaltige Arzneimittel sollten daher nur durch Ärzte verordnet werden, die sich mit der kompletten therapeutischen Breite des Medikamentes und seinen verschiedenen Inhaltsstoffen auskennen“, so Marschall. Wenn das geschehe, dürften auch die Ablehnungsquoten weiter zurückgehen.
Presseschau: Cannabis bei Krebs: Mehr Chancen als Risiken? (Thieme-Verlag)
Ein Interview aus dem Jahr 2018 für die Deutsche Zeitschrift für Onkologie mit Dr. Franjo Grotenhermen ist nun auf der Seite des Thieme-Verlages vollständig frei verfügbar.
Cannabis bei Krebs: Mehr Chancen als Risiken?
Unser Gesprächspartner: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) und Geschäftsführer der International Association for Cannabinoid Medicines (IACM); Mitarbeiter am Kölner nova-Institut/Abteilung nachwachsende Rohstoffe; eigene Praxis seit 2012.
DZO: Wie beurteilen Sie den Nutzen von Cannabis bei Krebserkrankungen? Welche wichtigen wissenschaftlichen Studien gibt es zu diesem Thema?
Man muss zwischen der symptomatischen Therapie von Appetitlosigkeit, Übelkeit, Schmerzen und Depressionen einerseits und krebshemmenden Eigenschaften von Cannabinoiden andererseits differenzieren. Die palliative Therapie von Krebserkrankungen mit cannabisbasierten Medikamenten ist aufgrund der klinischen Datenlage weitgehend akzeptiert. Anders sieht es mit dem Stellenwert von Cannabis zur Krebshemmung aus.
Im Internet kursiert eine Vielzahl von Erfahrungsberichten von Krebspatienten und Ärzten, die nahelegen, dass Cannabisprodukte in einzelnen Fällen das Überleben verlängern können. Allerdings ist oft unklar, ob die Krebserkrankungen wirklich aufgrund einer Therapie mit Cannabisprodukten verbessert wurden.
Die Behandlung mit Cannabis und seinen Wirkstoffen ist grundsätzlich eine mögliche komplementäre Option in der Krebstherapie. Wir wissen aus mehr als 100 tierexperimentellen Studien mit verschiedenen Cannabinoiden bei einer ganzen Reihe von Krebserkrankungen, dass Cannabinoide durch verschiedene Mechanismen krebshemmende Eigenschaften aufweisen. Im Labor zeigen sich insbesondere eine Hemmung des Krebswachstums, der Metastasierung, der Blutgefäßneubildung im Krebs, der Reduzierung der Resistenzbildung gegen bestimmte Chemotherapeutika sowie immunmodulatorische Effekte.
(…)
Presseschau: Ärztin über Hype um Cannabidiol-Produkte: „CBD ist keine Droge“ (Deutschlandfunk Kultur)
Der Deutschlandfunk interviewte Professorin Dr. Kirsten Müller-Vahl, Vorsitzende der ACM, zu den Gefahren und dem Nutzen von CBD. Hintergrund ist der Wirbel mögliche Gefahren von CBD-Extrakten als Nahrungsergänzungsmittel, die von den Verbraucherzentralen publiziert wurden.
Ärztin über Hype um Cannabidiol-Produkte: „CBD ist keine Droge“
Produkte mit Cannabidiol, etwa CBD-Tropfen, versprechen Wunder. Doch Verbraucherzentralen warnen vor dem Hype. Die Ärztin Kirsten Müller-Vahl betont: Dank niedriger Dosierungen sei gar keine Wirkung zu erwarten – weder positiv noch negativ.
Hanf, ganz legal und offen verkauft, in Biosupermärkten und Drogerien: Um Produkte mit dem Wirkstoff Cannabidiol, etwa CBD-Tropfen, ist ein Hype entstanden. Die Produkte versprechen vieles: Sie sollen angeblich beruhigend wirken und gegen Depressionen und Kopfschmerzen helfen. Doch Verbraucherschützer warnen vor den Produkten.
Die Ärztin Kirsten Müller-Vahl ist in der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin tätig. Die Warnungen der Verbraucherschützer hält sie für unbegründet, die Heilsversprechen der Anbieter aber auch. „Die Dosierungen sind so niedrig, dass man sich schwerlich irgendwelche Nebenwirkungen vorstellen kann“, sagt Müller-Vahl über die frei verkäuflichen CBD-Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt sind.
Höhere Dosen bei CBD-Medikamenten
Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten mit Cannabidiol seien die Dosierungen deutlich höher als bei den frei verkäuflichen CBD-Tropfen: „Sie müssten von den meisten Präparaten eine ganze Flasche an einem Tag austrinken, um auf eine Wirkung zu kommen, von der wir im Bereich der Arzneimitteltherapie einen Effekt erwarten.“
Bisher ist erst wenig über die Wirkung von höher dosiertem CBD bekannt: In welchen Fällen Cannabidiol in medizinischen Dosen sinnvoll sei, werde derzeit noch geprüft, so Müller-Vahl. Für seltene Epilepsieformen bei Kindern sei der Einsatz sinnvoll. Ob der Wirkstoff aber bei Angststörungen, Psychosen oder anderen Krankheiten helfe, sei noch ungeklärt.
Die Ärztin glaubt, dass der Hype um CBD durch die Nähe zum Cannabis entstanden sei. Viele Menschen würden offenbar glauben, dass sie Cannabisöl kaufen. Sie betont: „CBD ist keine Droge“ – eine Rauschwirkung gebe es nicht.
Einige Pressemeldungen und Informationen der vergangenen Tage
Marihuana, made in Germany (Sueddeutsche)
Cannabis-Automat in Darmstadt: Hanf boomt (Frankfurter Rundschau)
Blüten und Razzien (Sueddeutsche)
Börsen-Oma Beate Sander zu Cannabis-Aktien: „risikofreudige Anleger. . . sollten vielleicht gerade jetzt mit kleinem Einsatz einsteigen“ (wallstreet-online)
Cannabis-Investments Das Milliardengeschäft mit einer alten Kulturpflanze: Quo vadis, Cannabis? (Wallstreet-online)
Olivia Newton-John: So kämpft "Grease"-Sandy heute gegen Krebs (inTouch)
Drei Jahre Cannabis-Gesetz (life PR)