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ACM-Mitteilungen vom 8. November 2008

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Freispruch für Heiko Zachariasen aus Hamburg

Heiko Zachariasen aus Hamburg wurde am 23. Oktober vom Amtsgericht Hamburg-Blankenese wegen rechtfertigenden Notstands vom Vorwurf des illegalen Besitzes von Cannabis freigesprochen. Ihm war der Anbau von Cannabis und der wiederholte Besitz vorgeworfen worden. Herr Zachariasen leidet an einer chronischen Hepatitis C, einer rezidivierenden Entzündung der Magenschleimhaut, einer exokrinen Pankreasinsuffizienz (Unterfunktion der Bauchspeicheldrüse) mit ausgeprägter Appetitlosigkeit, Malabsorption (schlechte Aufnahme der Nahrungsbestandteile im Darm) und deutlichem Untergewicht sowie einem chronischen Wirbelsäulensyndrom.

Er besitzt seit einigen Wochen eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung eines Cannabisextrakts von der Bundesopiumstelle, kann sich die für ihn erforderliche Menge des Extrakts jedoch auf Dauer finanziell nicht leisten. Die Richterin hat ihm während der Verhandlung zu verstehen gegeben, dass sie ihn auch in Zukunft nicht verurteilen werde, wenn er in seinem gesundheitlichen Zustand erneut Cannabis anbauen werde. Das kurz gefasste schriftliche Urteil enthält allerdings keinen solchen Hinweis. Sein Rechtsanwalt Stefan Reid hat die Herausgabe der beschlagnahmten Gerätschaften für den Anbau von Cannabis in der Wohnung beantragt.

(Quellen: Heiko Zachariasen, Rechtsanwalt Stefan Reid)

Bisher 23 Ausnahmegenehmigungen zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch Bundesopiumstelle in Deutschland

Die Tageszeitung "Die Welt" schrieb über die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 15. Oktober und berichtete dabei über die aktuelle Zahl der Erlaubnisse zur medizinischen Verwendung von Cannabis durch die Bundesopiumstelle sowie die Beurteilung der gegenwärtigen Situation durch Prof. Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover, Vorsitzende der Internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (IACM):

"Geht man den Schritt der 'Selbstmedikation' droht ein Konflikt mit dem Gesetz. Zwar können Patienten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung von Cannabis stellen.

Nach Worten Müller-Vahls sind damit aber hohe bürokratische Hürden verbunden, die nur die wenigsten Patienten überwinden können. Die zuständige Bundesopiumstelle beim BfArM hat seit August 2007 nur 23 solcher Erlaubnisse erteilt, sagt Fachbereichsleiter Winfried Kleinert. Es müsse ein Umdenken geben, fordert die Medizinerin Müller-Vahl: 'Die Kenntnisse über den medizinischen Nutzen von Cannabis lagen lange Zeit im Dunkeln. Erst seit einigen Jahren ist hier richtig Bewegung reingekommen.' Auch wenn vieles in der Forschung noch am Anfang steht, ist aus Sicht der Expertin in jedem Fall die Annahme widerlegt, dass der Cannabis-Wirkstoff bloß eine unspezifische Wirkung hat. 'Dies war lange Zeit angenommen worden, weil neben Dronabinol noch zahlreiche andere Stoffe in der Hanfpflanze enthalten sind, deren Identifizierung früher nicht möglich war', erklärt sie."

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Die Welt vom 29. Oktober 2008

In Österreich ist Dronabinol ein Standardmedikament in der Palliativmedizin

Die österreichische Tageszeitung "Der Standard" berichtete anlässlich der 8. Österreichischen Schmerzwochen über die Verwendung des Cannabiswirkstoffs Dronabinol (THC) in der Palliativmedizin.

"Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), der Haupt-Wirkstoff der Hanfpflanze, wird in der Schmerz- und Palliativmedizin immer mehr zu einer gesicherten Behandlungsoption und bewährt sich auch als Zusatz zu herkömmlichen Therapien. Vor allem in der Palliativmedizin - also in der Betreuung unheilbar Kranker - sind Cannabinoide bereits täglich in Anwendung, erklärte jetzt Hans-Georg Kress, Leiter der Abteilung für Spezielle Anästhesie und Schmerztherapie an der Medizinischen Universität Wien (AKH), anlässlich der 8. Österreichischen Schmerzwochen.

Dronabinol

Therapeutisch eingesetzt wird vor allem der Wirkstoff Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC), der durch einen chemischen Umwandlungsprozess aus Industriehanf gewonnen werden kann und in Österreich allen Apotheken unter dem internationalen Freinamen Dronabinol zur Verfügung steht. 'Lange Zeit wurde primär die appetitanregende und brechreizlindernde Wirkung von THC bzw. Dronabinol wissenschaftlich erforscht und in der Therapie genutzt, vor allem bei Krebspatienten gegen Chemotherapie-bedingte Übelkeit und Erbrechen, und bei Krebs- und HIV-Patienten gegen Gewichtsverlust und Appetitlosigkeit', so Kress.

Breites Wirkspektrum

Neue Untersuchungen legen ein wesentlich breiteres Wirkspektrum von THC vor allem bei bestimmten Neuropathien (Nervenschmerzen) nahe, die mit herkömmlichen Schmerzmedikamenten vielfach nicht ausreichend behandelt werden können. Der Anästhesiologe: 'Aktuelle Studien zeigen, dass THC auch bei zentralen neuropathischen Schmerzsyndromen wie bei Multipler Sklerose, dem Querschnittsyndrom und spastischen Schmerzen wirksam ist, und es gibt vielversprechende Hinweise auf ein Potenzial in der Behandlung verschiedener chronisch-entzündlicher Erkrankungen wie Rheumatoide Arthritis und chronisch entzündliche Darmerkrankungen. Bei Krebs- oder HIV-Patienten steigert die psychotrope, distanzierende Wirkung außerdem zusätzlich die Lebensqualität.'"

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Der Standard vom 31. Oktober 2008

Optimale Schmerztherapie beim Post-Polio-Syndrom besteht aus einer Kombination von Opiaten und Dronabinol

Der "Gießener Anzeiger" berichtete am 3. November über eine Veranstaltung der Polio Allianz e.V. Darin heißt es: "In ihrem detaillierten Überblick über die diagnostischen Möglichkeiten des Neurologen betonte sie, dass die körperliche Untersuchung vorrangiges Gewicht habe. 'Aus Sicht des Schmerztherapeuten ist die Kombination von Opioiden mit Dronabinol ein idealer Weg zur Schmerzbekämpfung bei PPS', resümierte Hoerster im Anschluss an den Fachvortrag von Dr. Sylvia Mieke (Frankfurt/Main). Das 'aus Faserhanf und nicht aus Rauschhanf' gewonnene Dronabinol wirke muskelentspannend und schmerzlindernd und habe ein 'relativ geringes Abhängigkeitspotenzial', sagte die Fachärztin für Allgemeinmedizin. Dass das Medikament aufgrund seiner Nebenwirkungen in den Betäubungsmittel-Pass eingetragen werde, sei 'sinnvoll'."

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Gießener Anzeiger vom 3. November 2008

Deutsches Ärzteblatt berichtet ausführlich über Bleivergiftungen durch gestrecktes Cannabiskraut in Leipzig

Von August bis Dezember 2007 wurde eine Massenvergiftung durch mit Blei gestrecktes Cannabiskraut im Leipziger Raum aufgedeckt. Die Kontamination wurde wahrscheinlich von Cannabisdealern zur Steigerung des Gewichts bewusst herbeigeführt. Allein an der Universitätsklinik Leipzig mussten 35 Patienten wegen einer Bleivergiftung behandelt werden. Im Gesundheitsamt ließen sich 597 Cannabiskonsumenten freiwillig untersuchen, von denen 136 (27,3 Prozent) eine deutlich erhöhte Bleikonzentration im Blut aufwiesen.

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Deutsches Ärzteblatt vom 31. Oktober 2008

Jugendportal des Deutschen Bundestags berichtet über öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten

Unter dem Titel "Medizinische Macht von Cannabis" berichtet Mitmischen, das Jugendportal des Deutschen Bundestags, über die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 15. Oktober 2008 zur medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten:

"Keine Macht den Drogen - diesen Slogan kennt man aus der Anti-Sucht-Kampagne. Bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Oktober 2008 ging es um die wesentlich unbekanntere Macht der Droge Cannabis: nicht als Rauschmittel, sondern als Heilmittel. Denn eine 'Droge' ist in der Pharmazie nichts anderes als ein natürlicher Rohstoff, dem man wirksame Stoffe entziehen kann. Der Hauptwirkstoff der Pflanze Cannabis nennt sich Tetrahydrocannabinol, besser bekannt als THC.

Der medizinische Konsum von Cannabis ist weder für Jugendliche geeignet noch ein zweckmäßiges Mittel gegen alltägliche Krankheiten wie Kopfschmerzen. Vielmehr geht es bei der medizinischen Anwendung von Cannabis um die Möglichkeit, dass schwerstkranke oder austherapierte Patienten Linderung erfahren. So kann THC zum Beispiel die bei einer Chemotherapie auftretende Übelkeit mindern, Tumorschmerzen reduzieren oder den Appetit von AIDS-Kranken anregen. Bei Menschen mit Multipler Sklerose kann Cannabis zudem eine Verbesserung der spastischen Verkrampfungen herbeiführen."

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Mitmischen, das Gesundheitsportal des Deutschen Bundestags